Warum muß Kristina Deutschland verlassen?

Ein Engelchen in der Kirche. Die Aufnahme entstand nicht in Deutschland, sondern in der katholischen Kirche in der Stadt Karaganda im Nord-Kasachstan, wohin hunderttausende Russlanddeutsche in der grausamen Zeit der Verbannung in die Arbeitslager des GULAGs deportiert wurden und wo sie in den Kohlengruben unter der Tagen arbeiten mußten.

Kristina ist ein Nachkommen dieser damals deportierten Deutschen: Andrej Karsten, geboren 1926 in einer bekannten deutschen Kolonie Ribensdorf bei Woronesch, dessen Vorfahren zu Katarina- Zeit aus Schleswig-Holstein nach Rußland eingewandert waren. Anfang der 1930er Jahre wurde seine Familie entkulakusiert (enteignet) und nach Nord-Kasachstan deportiert. In den Kriegs- und Nachkriegsjahren hat Andrej Karsten die NKWD-GULAGs des „Sowjetparadieses“ erlebt. Er hat überlebt und nach der Freilassung in den 50er Jahren blieb er in Karaganda, gründete eine Familie und wurde Vater. 1996 übersiedelte er mit seiner Familie in die Heimat seinen Vorfahren. Nur eines trübte sein Leben – die Tochter Anna konnte nicht mitfahren und blieb mit ihren Kindern noch in Kasachstan.

2013 trat ein Gesetz in Kraft, das die Familienzusammenführung der Deutschen ermöglichte. Andrej Karsten konnte jetzt seine Tochter Anna mit Enkeln Viktoria, die inzwischen selbst schon zwei Töchter hatte, in seine Unterlagen (Aufnahmebescheid) eintragen und dem Familien-Wiedersehen sollte nach 18 Jahren Trennung nichts mehr im Wege stehen.

Die Freude war grenzenlos, als 2014 der Antrag endlich bewilligt wurde und Anna, die Tochter Viktoria mit ihren Kindern (die 9-jährige Kristina hat Andrej Karsten noch nie gesehen) die Erlaubnis erhielten, nach Deutschland einzureisen. Da Anna eine Verzögerung mit Fertigstellung einiger Unterlagen in Kasachstan hatte, wollte Viktoria nicht weiter warten und fuhr mit ihren Töchtern nach Deutschland ohne Mutter.

Nach der Ankunft in dem Durchgangslager Friedland rief sie ihre Verwandten an und mit Freude teilte ihnen mit, daß sie eingetroffen war! Am Hörer wurde ihr jedoch eine traurige Nachricht mitgeteilt, die ihre ersehnte Hoffnung auf ein glückliches Leben in der Umgebung ihrer Verwandten in Deutschland zu zerstören drohte: 7 Tagen zuvor verstarb der Großvater. Was es konkret für Viktoria und ihre beiden Kinder bedeutete, haben die Behörden im Aufnahmelager Friedland mitgeteilt: „Der Antragsteller ist tot, daher ist der ihnen ausgestellte Aufnahmebescheid nichtig. Sie müßten Deutschland verlassen!“

Als Anna Karsten über den Tod ihres Vaters und daraus entstandene Probleme bei ihrer Tochter erfahren hatte, beschloß sie, selbst als Antragsteller, erneut ein Spätaussiedler-Antrag in Kasachstan zu stellen. Da sie in einer Großstadt wohnte, hatte sie die Möglichkeit an einem Sprachkurs teilzunehmen und anschließend den Sprachkurs in der BRD-Botschaft in Kasachstan abzulegen.

Für Viktoria, für die jetzt keine Rückkehr mehr möglich war (keine Staatsangehörigkeit, keine Unterkunft in Kasachstan) blieb nur noch eines übrig: Abwarten bis die Mutter den Aufnahmebescheid erhielt und als ihr Nachkomme sich mit den Kindern in den Bescheid eintragen zu lassen. Und bis dahin der Abschiebung entkommen.

In diesen drei Jahren mußte sie vieles erleben: Sie wurden von einem Lager in das Andere versetzt; mal konnten sie bei den Verwandten für kurze Zeit Unterkunft erhalten; ein anderes Mal wurden sie im Zelt mit den „syrischen Flüchtlingen“ untergebracht, wo die 9-jährige Kristina nur noch durch Hilfe der Mutter der Vergewaltigung entkommen konnte.

Einmal wurden sie abends von einer barmherzigen Arbeiterin in Lager gewarnt, daß sie für die Deportation abgeholt werden sollten und es besser wäre, wenn sie für eine Zeit nicht da wären. Viktoria ging dann zu den schon schlafenden Kindern: „Packt eure Sachen, wir müssen für eine Weile verschwinden.“ Kristina war schnell auf den Beinen, packte ihr Hab und Gut in den Rucksack, ohne Fragen zu stellen. In diesen drei Jahren war das 9-jährige Kind an vieles gewöhnt, zu allem bereit, auch wenn man in der Nacht aufbrechen mußte.

In Oktober 2017 kam Anna Karsten in Deutschland an. Sie traf sich mit der Tochter und ihren Kindern in Friedland. Nach Allem erlebten in diesen drei Jahren mußten die Frauen sich erst mal ausweinen.

Viktorias Hoffnung darauf, dass sie in Mutters Bescheinigung eingetragen wird hat sich nicht erfüllt, die Beamten Friedlands haben es untersagt und es hieß, sie bleibt auch weiter in Deutschland illegal und kann zu jeder Zeit deportiert werden.

Wie vielen deutschen Familien geht es ähnlich, wovon wir aber nichts erfahren? Und solche Fälle werden sich immer wieder wiederholen. Daher muß man dieses Problem lösen, welches an diesem Gesetz zur Familienzusammenführung von 2013 liegt.

Hat Deutschland ein demografisches Problem?
Diskriminierung der deutschen Aussiedler

Аm 14. September 2013 ist die 10. Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) in Kraft getreten. Von ihren Familienangehörigen getrennte Spätaussiedler haben jetzt ein Recht auf eine nachträgliche Einbeziehung ihrer Ehegatten und Abkömmlinge in ihre Aufnahmebescheide. Dies war eine gute und menschliche Regelung zur Familienzusammenführung auf die die Betroffenen lange gewartet haben.

Wie funktioniert dieses Gesetz? Im Jahre 2014 gab es eine Zunahme der neu gestellten Anträge, deren Zahl die Höhe von 30.000 erreichte. Diese neu gestellten Anträge sind Anträge im Rahmen des Spätaussiedlergesetzes nach §4, wie auch Anträge im Sinne der Familienzusammenführung, als Abkömmlinge nach §7. Es wurde folgende Anzahl von Anträgen gestellt:

Im Jahre 2014: 30.000 Anträge
Im Jahr 2015: 18 011 Anträge
Im Jahr 2016: 13 677 Anträge
Bis zum Oktober 2017: 10 265 Anträge

In der Summe sind es mehr als 70 000 Anträge seit dem Jahr 2014. Da sich hinter jedem Antrag eine Familie von 3-5 Personen verbirgt, kann man von einer Gesamtzahl der Betroffenen von ca. 300 000 Person ausgehen. Die Kinder und Enkelkinder der deutschen Bürger warten auf die Aufnahme ihrer Verwandten in Deutschland. Aber die Anzahl der jährlich aufgenommenen Deutschstämmigen bleibt unter 5.000. Das hat zur Folge, dass bei solchem Aufnahme-Tempo die Aufnahme-Dauer auf 60 Jahren hinaus gezogen wird. Und wenn man noch bedenkt, dass im Todesfall des Antragstellers der Antrag auf Familienzusammenführung sofort gelöscht wird, heißt das, daß es nur Wenige sind, die das Recht auf Familienzusammenführung nicht nur haben, sondern es auch in Anspruch nehmen können.

Schon heute ist ein großer Teil der in 2014 gestellten Anträge auf Grund des Todes des Antragsstellers gelöscht und das bedeutet, daß die deutschen Kinder und Enkel keine Möglichkeit mehr haben, in das Land der Vorfahren zurückzukehren.

Die in den Republiken der ehemaligen UdSSR heute noch wohnenden Deutschen, die nach dem 1. Januar 1993 geboren sind (die also nun 25 Jahre alt sind), dürfen nach den Regeln des Bundesvertriebenengesetzes vom 1. Januar 1993 nicht einmal einen Antrag für die Aufnahme in Deutschland stellen.

Zur gleichen Zeit hören wir tagtäglich in allen Medien, daß Deutschland Migranten als Arbeiter braucht, daß wir junge Ausländer benötigen um „unsere demografischen Probleme“ zu lösen. Und wir, deutsche Bürger, und vor allem die Russlanddeutschen, sollen es akzeptieren und dulden, wie die etablierte Politik für die Rückkehr der deutschstämmigen Aussiedler, für unsere Familien, für unsere Kinder und Enkel künstliche Hindernisse schafft, um ihre Einreise nach Deutschland zu verhindern, wo zur gleichen Zeit Millionen von Migranten aus Afrika und arabischen Ländern ohne jegliche Bedingungen und Kontrolle aufgenommen werden!

Diese Politik von den Regierungsparteien wird von dem Autor Akif Pirinçci ganz richtig charakterisiert und zwar in seinem Buch „UMVOLKUNG. Wie die Deutschen still und leise ausgetauscht werden“.

In dieser Zeit, wo die Deutschen Behörden wegen einem „Komma“ oder einem Buchstabe im Paragrafen des Gesetzes das Leben einer Deutschen Familie, die danach strebt zu ihren Verwandten in das Land ihrer Ahnen zu kommen, zur Hölle gemacht wird, werden die Tore für die Wirtschaftseinwanderer aus aller Welt breit aufgemacht, und das trotz der gröbsten Verletzungen aller Gesetze des Grundgesetzes. Hier kann nur die Rede von einer totalen Diskriminierung aller Deutschen sein und in diesem Fall der Deutschen aus der ehemaligen UdSSR.

Keine „humanitären“ Gründe, keine Ausrede, keine Verschönung der Tatsachen sind hier zu akzeptieren. Hier findet nichts anderes als Austausch der Deutschen Bevölkerung gegen Afrikaner und Asiaten statt! Es ist die heilige Pflicht aller Deutschen, der Öffentlichkeit und vor allen der Organisationen der Deutschen aus Rußland, laut gegen dieses Verbrechen an den Deutschen zu protestieren.

Andrej Triller



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