Projekt Deutsche Karte

Präambel

Die Deutsche  Karte (DK) fördert Personen mit der deutschen Abstammung, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, die ihre Heimat infolge des Zweiten Weltkrieges verloren haben, wegen ihrer deutschen Nationalität unterdrückt wurden und jahrzehntelang darunter leiden mussten. Sie unterstützt ihr Streben nach der Erhaltung und  Entwicklung der  nationalen Kultur, Traditionen und Muttersprache. Sie fördert auch deren engere Verbindung mit der historischen Heimat, nämlich mit der BRD.

Zu diesen Personen gehören:

  1. Deutsche und ihre Nachkommen, die in den Nachfolgestaaten der UdSSR leben, denen ihre bürgerlichen Ehrenrechte mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges aberkannt wurden, und die in entfernte Gebiete der UdSSR deportiert und zur Zwangsarbeit ins Konzentrationslagersystem (Gulag) mobilisiert wurden und die nach dem Krieg noch zehn Jahre in den Sondersiedlungen unter der Bewachung der Staatssicherheit wohnen mussten;
  2. Deutsche und ihre Nachkommen, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus Osteuropa und Ostteilen des Deutschen Reiches vertrieben wurden und heute im Ausland und auch außerhalb der EU leben.

Die Einführung der DK wird mit Sicherheit ein großes Interesse bei den Deutschen im Ausland und bei ihren Verwandten in der BRD wecken und ihre Unterstützung bekommen. Dieses Projekt eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung der deutschen Kultur bei den Deutschen außerhalb der BRD und für ein aktives nationales Leben deren Gemeinden.

Für die nach dem 01.01.1993 geborenen Deutschen in den Nachfolgestaaten der UdSSR, denen es untersagt ist, einen Antrag auf den Aufnahmebescheid als Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland zu stellen, eröffnet dieses Projekt neue Lebensperspektiven und gibt zusätzliche Anreize zum Erlernen der deutschen Sprache und Kultur.

Angesichts der nicht zustande gekommenen Rehabilitierung der Volksgruppe der Russlanddeutschen, wird die Einführung der DK als ein Schritt seitens Deutschlands gesehen, ein Schritt, der das Schicksal ihrer Nachkommen erleichtert, das Schicksal, für das Deutschland seine Verantwortung anerkannt hat.

Für die Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat verloren, und heute außerhalb der BRD und der EU leben, wird die DK neue Möglichkeiten für die Beziehungen mit ihrer historischen Heimat geben.

Für Deutschland eröffnet dieses Projekt neue Aussichten für kulturelle Verbindungen, für die Erweiterung des Tourismus, für den Jugendaustausch und für das Heranziehen der talentierten, gebildeten Jugend ins Land, die nach dem Wissen strebt und sich leicht in die deutsche Gesellschaft integrieren kann.

Grund für die Einführung der Deutsche Karte

Deutschland hat negative demografische Kennziffern bei der einheimischen Bevölkerung. Eine Großzahl von Fachleuten verlassen heute Deutschland und übersiedeln in die Länder, wo sie für sich bessere Lebensperspektiven sehen als in ihrer Heimat. Der Staat kann diesen Verlust teilweise durch die ethnischen Deutschen ersetzen, die die DK besitzen.

Der Grund für die Einführung der DK ist:

– Unterstützung der deutschen Gemeinden und Vereinigungen im Ausland und Stimulierung unter deren Mitgliedern das Erlernen der nationalen Kultur, Traditionen und Sprache;

– Heranziehen von hochmotivierten und qualifizierten Facharbeitern nach Deutschland;

– Förderung und Ausbildung von talentierten jungen Menschen, die sich schnell in die deutsche Gesellschaft integrieren können;

– Vergrößerung der Anzahl von Touristen.

Was ist die Deutsche Karte (DK)?

Wer kann die DK erhalten?

Das Recht auf die DK haben Personen deutscher Abstammung und ihre Nachkommen, die im Moment des Antragstellens Bürger einer der Nachfolgerepublik der UdSSR sind und auch Personen deutscher Abstammung und ihre Nachkommen, die aus den Ostteilen des Deutschen Reiches und den osteuropäischen Ländern vertrieben wurden, die außerhalb der EU leben und die den folgenden Kriterien entsprechen:

– urkundliche Bestätigung der deutschen Abstammung (väterlicherseits bzw. mütterlicherseits);

– Nichtvorhandensein der Staatsangehörigkeit der BRD oder des ständigen Wohnorts in der BRD;

– Bestätigung der Zugehörigkeit der deutschen Kultur durch die Beherrschung der Sprache (A1), durch die Kenntnisse über Geschichte, Bräuche und Traditionen des deutschen Volkes und der eigenen Vorfahren;

– Vorhandensein einer Deklaration über die Zugehörigkeit dem deutschen Volke, die von dem Bewerber für die DK in Anwesenheit des Vertreters der Botschaft oder des Konsulats der BRD unterschrieben ist;

– urkundliche Bestätigung der Teilnahme am Leben der örtlichen deutschen Gemeinde.

Wie erhält man die DK?

Der Bewerber stellt einen Antrag auf die DK bei der Botschaft oder dem Konsulat der BRD, die er bei einem positiven Bescheid ausgehändigt bekommt.

Dem ausgefüllten Antragsformular sind noch folgende Unterlagen zuzufügen:

– ein Foto;

– originale Unterlagen (u. a. auch von Eltern und Großeltern) und deren Abschriften, die die Zugehörigkeit dem deutschen Volke bestätigen, in denen die Nationalität, die Bescheinigung über die Rehabilitierung angegeben sind und die beweisen, dass die Vorfahren deportiert und zur Zwangsarbeit in die Arbeitslager mobilisiert wurden und unter der speziellen Kommandantur lebten;

– originale Geburtsurkunde und deren Abschrift;

– originale Bildungs- bzw. Ausbildungszeugnisse und deren Abschriften;

– originaler Auslandspass und Innenpass und deren Abschriften (Seiten mit Foto und polizeilicher Anmeldung).

Bestätigung der Sprachkenntnisse

Der Bewerber für die DK hat beim Gespräch in der Botschaft oder im Konsulat der BRD die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Nivea A1 zu beweisen oder ein Goethe – Zertifikat dieses Niveaus vorzulegen.

Wenn das Gespräch erfolgreich beendet, hat der Bewerber eine Deklaration über die  Zugehörigkeit dem deutschen Volke zu unterschreiben.

Rechte des Besitzers der DK

Dem Besitzer der DK sind folgende Rechte zugeteilt:

– ein Multi Visum in Deutschland zu erhalten, ohne Gebühren dafür zu zahlen (es geht ausschließlich um ein nationales Visum);

– auf dem Gebiet der BRD ohne eine Extraerlaubnis zu arbeiten; der Arbeitgeber ist von der Registrierung des Besitzers der DK befreit;

– Unternehmungstätigkeit so auszuüben und ein eigenes Geschäft so zu registrieren wie das die Bürger der BRD tun;

– von dem Bildungssystem der BRD Gebrauch zu machen und wie ein Bürger der Bundesrepublik Unterstützung dafür zu bekommen;

– ein Vertrag für eine staatliche bzw. private Krankenversicherung zu schließen und bei akuten Situationen (unerwartete Erkrankung, Unfall etc.) während des Aufenthalts in der BRD eine  erforderliche  medizinische Versorgung zu erhalten.

Wie benutzt man die DK?

Um die Rechte der DK geltend zu machen, hat man sie zusammen mit dem Auslandspass vorzulegen bzw. vorzuzeigen.

DK für ein Kind

Die DK erhält ein Kind dann:

– wenn die Eltern des Kindes die DK besitzen;

– wenn ein Elternteil die DK besitzt und der zweite Elternteil bei der Anwesenheit eines Botschaftsvertreters dafür zustimmt, dass ihr Kind die DK erhält;

dann nur noch die eigene Zustimmung für das Erhalten der DK erforderlich.

Gültigkeit der DK

Die DK ist ab der Erteilung 10 Jahre gültig. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der DK ist nicht später als 90 Tage vor der Beendigung deren Gültigkeit ein Antrag auf die Verlängerung zu stellen. Die DK verliert ihre Gültigkeit, wenn deren Besitzer den Aufnahmebescheid in der BRD erhält und schon dort lebt.

Grund des Entzugs oder der Absage für das Erhalten der DK

Die DK ist nicht zu erhalten:

– wenn der Bewerber keine Beweise für die deutsche Abstammung vorlegt, keine Grundkenntnisse der Sprache besitzt, die Traditionen und Bräuche seiner Vorfahren nicht kennt;

– wenn er falsche Urkunden vorlegt oder falsche Angaben über seine Person gibt;

– wenn er wichtige Fakten verheimlicht oder die Vertreter der Botschaft oder des Konsulats in die Irre führt;

– wenn er durch seine Taten den Interessen der BRD, deren öffentlichen Ordnung und Sicherheit Schaden zufügt.

Die Gültigkeit der DK ist abzuerkennen:

– wenn der Besitzer der DK Gefahr für die BRD mit sich bringt oder sich beleidigend der BRD und deren Bevölkerung gegenüber verhält;

– wenn er die Bürgerschaft der BRD oder die ständige Aufenthaltsgenehmigung in der

Bundesrepublik erhält;

– wenn er sich freiwillig von der DK lossagt.

Wenn man dem Bewerber das Erhalten der DK absagt, hat er das Recht Berufung gegen die Absage beim BVA einzulegen. Die Berufung ist nicht später als 30 Tage nach der offiziellen Absage einzulegen. Das gleiche Recht auf Berufung beim BVA hat auch der Besitzer der DK, wenn seine Karte aus irgendwelchem Grund aberkannt wurde. Dies ist auch im Laufe von 30 Tagen zu erfolgen.

Volksrat der Russlanddeutschen in Deutschland
Vorsitzender des Ausschusses für die Probleme der Repatriierung und Rehabilitierung der Russlanddeutschen
Andrej Triller






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