Grenzlose Heuchelei

Wie geht es den Russlanddeutschen in Krisenregionen?
Kritik am AfD-Vorstoß zur Rückführung von Syrern

Die Partei „Alternative für Deutschland“ (AfD) hat dem Deutschen Bundestag einen Antrag zur Rückführung syrischer Flüchtlinge in ihre Heimat vorgelegt. Der Krieg in Syrien ist zu Ende und über 90% ihres Territoriums wird von der Syrische Regierung kontrolliert.

Nach dem Antrag der AfD-Fraktion soll der Bundestag die Regierung auffordern, „unverzüglich mit der syrischen Regierung in Verhandlungen über ein Rückführungsabkommen einzutreten“.

Die Grünen haben diesen Antrag der AfD scharf kritisiert und bezeichnen diesen Antrag nicht nur als herzlos, sondern behaupten, er zeuge von großer Unwissenheit und Ignoranz.

Ja, in Nachkriegssyrien hat sich das Leben noch nicht überall normalisiert und die Kritik könnte man verstehen, aber betrachten wir mal die Position der Grünen und auch der regierenden CDU auf die Anfrage der Landsmannschaft der Russlanddeutschen bezüglich der Situation der deutschen Diaspora in den Kriegsgebieten der Süd-Ost Ukraine, also in den Gebieten Donezk und Lugansk. Die Antwort auf die Anfrage wurde in der Zeitschrift der Landsmannschaft „Volk auf dem Weg“ Nr. 8-9.2017 veröffentlicht.

Die Anfrage der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland:

„Mit großen Sorge müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion immer wieder Krisenherde entstehen.

Hier sind der Tschetschenien-Krieg, die Unruhen in Kirgisistan oder aktuell der Konflikt in der Ostukraine als Beispiele genannt. In solchen lebensbedrohlichen Situationen ist es den dort lebenden ausreisewilligen Deutschen kaum möglich konsularische Dienste zu nutzen, an Sprachkursen teilzunehmen oder einen Sprachtest abzulegen. Daher setzt sich unser Verband dafür ein, dass den Deutschen in den Kriesenregionen eine Sonderregelung eingeräumt wird, indem der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse nachträglich erbracht werden kann.

Wie ist die Position Ihrer Partei in dieser Frage? (Für Zuwanderer jüdischer Herkunft gibt es eine solche Regelung bereits seit 2015.)“

Die Antwort der CSU/CDU: „Der Hinweis auf Regelungen für jüdische Zuwanderer führt am Kern des Sachverhaltes vorbei. Für diese Personengruppe gelten ausländerrechtliche Regelungen.

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler hingegen sind gemäß Art. 116 Grundgesetz Deutsche und kommen auf vertriebenenrechtlicher Grundlage nach Deutschland. Mit dem Aufnahmebescheid sind sie kraft Gesetzes deutsche Staatsangehörige. Alle Voraussetzungen müssen vor der Einreise vorliegen.

Wir verkennen dabei nicht die akute Lage der Deutschen in Krisengebieten aktuell in den

Kriegshandlungen betroffenen ostukrainischen Gebieten. Wir werden deshalb weiterhin die Bedingungen für den Sprachwerb – wie bereits jetzt durch Online-Kurse – sowie für die Prüfung der Sprachkenntnisse verbessern. Sollten die Durchführung der Sprachkurse und der Sprachprüfung unzumutbar erschwert werden, werden wir auch die vorübergehende Übersiedlung in von der rechtmäßigen Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine unterstützen.“

Die Antwort der Partei Bündnis 90/ Die Grünen:Jüdische Einwanderinnen und Einwanderer können ihre Sprachkenntnisse – ausnahmsweise – auch innerhalb von zwölf Monaten nach Einreise in Deutschland nachweisen wenn der Erwerb oder die Zertifizierung der deutschen Sprachkenntnisse infolge von besonderer und durch das Auswärtiges Amt bestätigten regionalen Gegebenheiten auf absehbare Dauer unmöglich ist. Das wurde bislang durch das Auswärtige Amt nur in Hinblickt auf die Gebiete Lugansk und Donezk in der Ostukraine festgestellt. Zu der von Ihnen gestellten Frage gibt es hier noch keine Positionierung. Wir werden das prüfen“.

Mein Kommentar: Nicht zu übersehen ist, daß die beiden Parteien der Frage ausgewichen sind und sich auf die Bemerkungen am Ende der Frage konzertiert haben, wo sie den Grund für die Aufnahme der jüdischen Migranten (ausnahmsweise) erklären.

Daher erlaube ich mir hier das unterschiedliche Maß und die Heuchelei dieser Politiker aufzeigen.

Was war der Wunsch der Donbass-Deutschen? Sie wünschten sich die gleiche Behandlung wie für die Juden aus der Ukraine: Den Nachweis der Sprachkenntnisse auch innerhalb von zwölf Monaten nach der Einreise in Deutschland erbringen zu können. Nicht mehr.

Am 8. Dezember 2015 hat sich der BRD-Konsul in Dnepropetrowsk, Wolfgang Messinger, mit dem „Koordinierungsrat der Deutschen in Donbass“ in der Ukrainische Stadt Kramatorsk getroffen. Diese Begegnung ist zu keinem positiven Ergebnis gekommen.

Die Absage für die Aufnahme der Deutschen aus dem Donbass wurde mit eine Frage begründet: „Was sollen wir machen mit denen, die in 12 Monaten den Sprachtest nicht bestätigen?“

Haben sich die BRD-Politiker diese Frage auch in Bezug auf die jüdischen Einwanderer gestellt, als sie die Tore nach Deutschland (ausnahmsweise) für deren Einreise breit aufgemacht haben?

19.06.2014. Erleichterte Aufnahmebedingung Zentralrat der Juden setzt sich für jüdische Ukrainer ein http://www.juedische-allgemeine.de/article/view/id/19465

„Unsere humanistischen“ Politiker haben aber ihre deutsche Volksgenossen nicht vergessen. Die CDU hat versichert, im Notfall „vorübergehende Übersiedlung in von der rechtmäßigen Regierung kontrollierte Gebiete der Ukraine zu unterstützen.“ Wohl bemerkt: in die Gebieten, woher die jüdische „Flüchtlinge“ in Deutschland aufgenommen wurden.

Den Deutschen könnte man (in Notfall!) zumuten, in diese Gebiete „vorübergehend übersiedelt“ zu werden. Die für jüdische Diaspora als unsicher deklarierten Gebiete können für die Deutschen dann doch sicher genug sein! Eine merkwürdige Logik!

Аndrej Triller






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