Über die heutigen Lage der Russlanddeutschen

(Aus dem Vortrag in der Sitzung des Föderalen Koordinierungsrates der Russlanddeutschen Moskau, den 31.01.2006)

Um festzustellen, was zur Lösung des Problems der Russlanddeutschen wirklich getan werden muss, sollten die grundlegenden Momente der heutigen Lage der Russlanddeutschen angedeutet werden.

Anzahl der Russlanddeutschen

Nach Angaben der letzten Volkszählung leben in unserem Land knapp 600 Tausend Russlanddeutsche. Diese Zählung jedoch, wie auch die vorigen, bei denen die Deutschen manchmal überhaupt nicht aufgefunden wurden, darf keinesfalls in dieser Hinsicht für korrekt gehalten werden. Weil die früher sich auswirkenden Gründe diesmal noch dadurch ergänzt wurden, dass die Nationalität nur auf ausdrückliche Initiative des Gezählten selbst angegeben wurde, und es ist noch gut, wenn jeder zweite oder sogar dritte, vierte Deutsche diese Initiative aufgegriffen hat.

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die Russlanddeutschen ein vom „Ehe-Internationalismus“ am meisten erfülltes Volk in Russland ist. Noch zu Sowjetzeiten hatten wir wegen der Verstreuung des Volkes nach der Deportation, wegen der vieljährigen Teilung der erwachsenen deutschen Bevölkerung nach dem Geschlecht in der Trudarmee und unter der Kommandantur ca. 80 % Mischehen. Dabei wurden praktisch alle Kinder aus diesen Ehen als Russen registriert. Um so mehr durften sich die Ehepartner von Russlanddeutschen, die anderen Nationalitäten angehörten, als Deutsche nicht registrieren lassen. Die Problematik der Russlanddeutschen betrifft sie jedoch in diesem oder jenem Maße alle auch an – Familie ist Familie. Deshalb, wenn wir über das Problem der Russlanddeutschen sprechen, sollte es bei uns um mindestens 1,5-2,0 Mio. Menschen gehen.

Wir dürfen auch das Schicksal der Russlanddeutschen in anderen GUS-Ländern nicht vergessen, in erster Linie in Kasachstan; mit Familienmitgliedern macht das noch ca. 1 Mio. Menschen aus, und ihre nationale Zukunft hängt völlig davon ab, wie die Frage der Russlanddeutschen in Russland gelöst wird.

Verstreuung der Russlanddeutschen

Die Russlanddeutschen zeichnen sich unter anderen Völkern Russlands nicht nur hinsichtlich der Zahl der gemischten Ehen am meisten aus, sie wohnen auch landesweit größtenteils verstreut. Nach der Liquidation der Autonomen Republik der Wolgadeutschen und der Nationalrayons, wo sie ungefähr anderthalb Jahrhunderte kompakt wohnten, wurden sie infolge der Deportation über riesige Gebiete Sibiriens und Kasachstans verstreut. Um danach zusammenzukommen, hatten sie und haben sie bisher weder die Möglichkeit, noch das Recht.

Kompakt wohnen nur die Überreste von jenen Deutschen, die noch früher, am Anfang des vorigen Jahrhunderts, nach Sibirien umgezogen sind und dort die deutschen Tochtersiedlungen gegründet haben – weiter als nach Sibirien konnten sie schon nicht verbannt werden. Hauptsächlich sind das die Dörfer, die heute zu den deutschen Rayons Halbstadt und Asowo gehören. Nachdem die zugesagte Staatlichkeit der Russlanddeutschen am Anfang 1990 wiederum nicht wiederhergestellt worden war und ihre massenhafte Ausreise nach Deutschland begonnen hatte, änderte sich der nationale Bestand sogar in diesen einst rein deutschen Dörfern wesentlich. Im Ergebnis sind weniger als 20 Tausend Deutschen in zwei unseren nationalen Rayons geblieben. Wenn man großzügig annimmt, dass noch einmal soviel in den über ganz Sibirien verstreuten Rudimenten der früher deutschen, halbdeutschen und teilweise deutschen Dörfern wohnt, so kommen wir auf ca. 40 Tausend Menschen. Das heißt, mehr oder weniger kompakt wohnen weniger als 3 Prozent der Russlanddeutschen. Und an 97 % wohnen dispers, d.h. in der Situation, in der ihre Anforderungen im Bereich der nationalen Kultur und der Muttersprache praktisch nicht befriedigt werden können – wenn auch so, wie dies in den nationalen Rayons geschieht. Und bei ausbleibender Staatlichkeit der Russlanddeutschen ist ihre Assimilation unvermeidlich; bei denen, die kompakt wohnen, auch – sie wird nur etwas in die Länge gezogen.

Muttersprache, Bildung, Kultur

In den letzten 65 Jahren hatten die Russlanddeutschen größtenteils keine Bedingungen für die Bewahrung der Muttersprache, der nationalen Kultur, ihrer Traditionen und Bräuche. Das ganze Volk hat keine einzige nationale Schule, und nach dem Zusammenbruch der UdSSR büßten sie, abgesehen von kompakten Wohnsiedlungen, sogar das ein, was sie bei der Sowjetmacht gehabt hatten: die Klassen mit erweitertem Deutschunterricht, Rundfunk- und Fernsehsendungen in der Muttersprache, Ausbildung der Lehrer für Muttersprache und muttersprachliche Literatur, das einzige Schauspielhaus, die Literaturzeitschrift, Redaktion für Herausgabe der Literatur von Russlanddeutschen, staatliche Unterstützung der zentralen deutschen Zeitung. Die Russlanddeutschen, die ordnungsgemäß an den Staat die Steuern zahlen, haben – die einzigen unter allen Völkern des Landes – vom Staat praktisch nichts für die Bewahrung ihrer nationalen Kultur, Bildung, Literatur und Kunst bekommen.

Die Nachkriegsgeneration der Kinder von Russlanddeutschen hat in der Schule über Reservationen der amerikanischen Indianer gehört; die Russlanddeutschen können aber bis heute von solchen Reservationen nur träumen!

Heute verfolgen wir den erbitterten Kampf der russischen Bevölkerung in den baltischen Ländern für ihre Rechte, für die Erhaltung der russischen Schulen, für das Recht, Russen zu bleiben. Die Russlanddeutschen in den GUS-Ländern, auch in Russland, die als kein anderer noch die Russen bei diesem Kampf verstehen und mit ihnen mitfühlen, können zu gleicher Zeit nur seufzen: wenn wir diese Diskriminierung hätten!

Rechtslage

Durch den Erlass des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR vom 29. August 1964 wurden alle Anschuldigungen der Russlanddeutschen als unbegründete zurückgenommen, die 1941 auf diese zur Begründung der gesetzwidrigen Deportation des Volkes und Liquidation der Autonomie der Wolgadeutschen gestürzt worden waren. Die Anschuldigungen wurden zurückgenommen, aber die Strafe blieb jedoch und die Staatlichkeit wurde nicht wiederhergestellt.

1991 im Gesetz „Über die Rehabilitierung repressierter Völker“ wurde die Wiederherstellung der Staatlichkeit auch für Russlanddeutsche vorgesehen; diese wurde bis heute nicht wiederhergestellt.

Dasselbe Gesetz sah, in Ergänzung zum Hauptgesetz, die Vorbereitung der einzelnen Gesetze über die Rehabilitierung von jedem repressierten Volk vor; das Gesetz über die Rehabilitierung der Russlanddeutschen wurde lediglich innerhalb der vergangenen 15 Jahre nicht vorbereitet.

Durch den Erlass des Präsidenten der Russischer Föderation vom 21. Februar 1992 wurde die Bildung des deutschen nationalen Bezirks im Gebiet Wolgograd und des deutschen nationalen Rayons im Gebiet Saratow als die erste Phase der Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen vorgesehen; damit wurde bis jetzt nicht begonnen.

Am 10. Juli 1992 wurde das russisch-deutsche Protokoll über die Zusammenarbeit beider Länder bei der schrittweisen Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen unterschrieben; keine Schritte zu seiner Umsetzung wurden bisher vorgenommen.

Die Verfassung der Russischen Föderation proklamiert die Gleichberechtigung und Selbstbestimmung der Völker in der Russischen Föderation als eine der Grundlagen der föderativen Staatsordnung des Landes (Art. 2). Die Russlanddeutschen haben weder die Gleichberechtigung, noch die Selbstbestimmung.

Die Verfassung Russlands verkündet: „Der Staat garantiert die Gleichheit der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers unabhängig von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache… Jede Form der Einschränkung der Bürgerrechte aus Gründen der sozialen, rassischen, nationalen… Zugehörigkeit ist verboten“ (Art. 19). „Der staatliche Schutz der Rechte und Freiheiten des Menschen und Bürgers in der Russischen Föderation wird garantiert“ (Art. 45). „Die Russische Föderation garantiert allen ihren Völkern das Recht auf Erhalt ihrer Muttersprache sowie die Schaffung von Bedingungen für deren Erlernen und deren Entwicklung“ (Art. 68).

Da sich keine von diesen Bestimmungen bis heute auf die Russlanddeutschen ausdehnt, ist es durchaus sinnvoll anzunehmen, dass die Russlanddeutschen, nachdem sie die Verfassung von ihrem Land gelesen und diese mit ihrer Lage verglichen haben, zur Schlussfolgerung kommen können, dass sie, wie es sich herausstellt, in ihrem Land weder als Volk, noch als Bürger, noch überhaupt als Menschen anerkannt werden. Übrigens legt die Ausreise von mehr als zweieinhalb Millionen Russlanddeutschen nach Deutschland innerhalb der Laufzeit der Verfassung und deren Garantien der Gleichheit der Rechte und Freiheiten an den Tag, dass die Leute sogar die Verfassung nicht zu lesen brauchen, um zur Schlussfolgerung über ihre realen Rechte zu kommen.

Schon seit 65 Jahren haben die Russlanddeutschen kein eigenes nationales Vertretungsorgan. Sie haben sogar keine Vertreter in Machtorganen – weder auf föderaler, noch auf regionaler, noch auf lokaler Ebene. Wenn jemand von ihnen auf diese Ebenen doch gerät, dann gar nicht als ein Vertreter der Russlanddeutschen. Nicht zufällig selbst die prominentesten Personen russlanddeutscher Abstammung, wohl mit wenigen Ausnahmen, haben nicht nur keine Lust, etwas für ihr Volk zu tun, sondern fürchten sogar, etwas zum Schutz von ihrem Volk zu sagen, wollen sogar nichts über die Probleme von ihrem Volk hören. Werden sie ansonsten etwa ihre Posten nicht beibehalten können? Trotz aller Garantien der Verfassung?

In der Moskauer Synagoge veranstaltete ein junger Russe, anscheinend nachdem er sich an entsprechender Literatur über mehrdeutige Rolle der Juden in der Geschichte seines Volkes und seines Landes sattgelesen hatte, ein Gemetzel und verletzte mehrere Leute. In der ganzen Welt wurde viel Staub aufgewirbelt, jeder Stellungnehmende versuchte, die Ursachen „der weiteren Erscheinung der Xenophobie und des Antisemitismus in Russland“ zu entdecken.

Der Fall ist natürlich außergewöhnlich, und die ältere Generation der Russlanddeutschen kann sich an viele ähnliche Erscheinungen aus den Kriegs- und Nachkriegsjahren erinnern. Darunter auch an die Ereignisse in Kasachstan Ende 1970-er Jahre, wo die Kundgebungen von Kasachen in Zelinograd (heutige Hauptstadt Astana) als Antwort auf den Beschluss, in Kasachstan ein deutsches autonomes Gebiet zu bilden, drei Tage gedauert haben und es sogar Opfer unter der deutschen Bevölkerung gegeben hat – obwohl keiner von den Russlanddeutschen von dem Vorhaben, ein deutsches Gebiet zu bilden, gewusst hat, oder sich dieses dort gewünscht hat. Oder ein antideutsches Geschwelge im Gebiet Saratow, das einige Jahre dauerte und viele Deutsche, die nach 50 Jahren Deportation in ihre kleine Heimat zurückgekehrt waren, dazu zwangen, wieder alles zu lassen und überhaupt aus ihrem Land auszureisen. Wurde dann wenigstens einer für die Aufstachelung zu zwischennationalen Konflikten bestraft? Die Reaktion der Russlanddeutschen auf den Vorfall in der Synagoge ist also völlig verständlich.

Unverständlich ist etwas anderes: Schon seit 65 Jahren sind mehrere Millionen Menschen, das ganze Volk, das den Namen von Russlanddeutschen trägt und dessen Rolle beim Aufbau des Russischen Staates als eindeutig positiv anerkannt wurde, und selbst die Anschuldigungen, die gegen dieses Volk während militärischer Misserfolge erhoben worden waren, längst für unbegründet erklärt wurden – dieses ganze Volk ist aus dem normalen Leben seines Landes faktisch ausgeschlossen. Während des Krieges wurde dieses Volk unbegründet bezichtigt und ausgesiedelt, seine Staatlichkeit wurde gesetzwidrig liquidiert, ein Drittel der erwachsenen Bevölkerung wurde in Trudarmeelagern von Gulag vernichtet, wo die Russlanddeutschen hingebungsvoll für den Sieg, für die Befreiung ihres Landes von der faschistischen Invasion arbeiteten. Jahrzehntelang wurde dieses Volk nach dem nationalen Merkmal in allen Lebensbereichen des Landes diskriminiert, durch die Nichteinhaltung seiner Rechte und Freiheiten zur fast vollständigen Assimilation gebracht, aller Hoffnungen auf die nationale Zukunft beraubt, die es – trotz allem Erlebten! – nach wie vor nur mit seiner Heimat – Russland verbindet. Dieses Volk – in seiner eigenen Heimat! – befindet sich schon seit 65 Jahren in der Lage eines rechtlosen Gastarbeitervolkes, dessen Funktionen und Rechte auf die Arbeit und Steuerzahlung beschränkt sind. Mehr als die Hälfte dieses Volkes wurde schon in die Emigration getrieben! Und all das erregt innerhalb von diesen 65 Jahren kein Aufsehen – weder in der ganzen Welt, noch landesweit; keine Suche nach Xenophobie und Chauvinismus – als ob das auch so sein soll, als ob das in Ordnung ist.

Die Situation mit Russlanddeutschen ist jedoch keine Erscheinung der Intoleranz eines Menschen gegenüber einigen Mitbürgern. Dies ist alltägliche Praxis des staatlichen Lebens in Bezug auf mehrere Millionen Menschen, und dabei innerhalb von vielen Jahrzehnten, bei verschiedenen Vorstehern des Landes, sogar bei unterschiedlichen Sozialordnungen darin. Und da die Russlanddeutschen auf dem ganzen Territorium ihres Landes, unter Millionen ihrer Mitbürger anderer Nationalitäten wohnen, die – mehrere Generationen schon – die Einstellung der Macht zu Russlanddeutschen sehen, dann ist eine solche Praxis kein Buch, das jemand gelesen oder nicht gelesen hat, und keine Sonntagsschule mit ethnokulturellen Komponenten, die jemand für paar Stunden besucht oder nicht besucht hat.

Eine solche Praxis ist eine vierundzwanzigstündige, ganzjährige, allumfassende, gesamtstaatliche Schule der Erziehung der ungerechten Einstellung zu einem Volk, das an nichts schuld ist. Zu den Millionen von Mitbürgern, ungeachtet all ihrer verfassungsmäßigen Rechte und allgemein anerkannten Vorzüge von arbeitsamen Menschen. Und es ist also nicht zu wundern, dass die Leute, die in solch einer Schule erzogen werden, manchmal zum Knüppel oder zum Messer greifen – heute gegen einen Neger, morgen gegen einen Kaukasier oder einen Usbeken, übermorgen gegen einen Juden. Es ist eher zu bewundern, dass sie dazu nicht massenhaft greifen. Und dass natürliches Gefühl der gegenseitigen Achtung und Freundschaft zwischen den Menschen, zwischen den Völkern landesweit stärker als selbst eine solche Schule ist. Das war so sogar während des Krieges, wenn die Russen und Kasachen, deren Söhne und Männer im Krieg mit Deutschen starben, die Kinder der Russlanddeutschen von einem sicheren Tod retteten, nachdem ihre der „Zusammenarbeit mit dem Feind“ bezichtigten Eltern in die Trudarmee eingezogen worden waren.

Und es ist unmöglich für einen normalen Verstand, die Erklärung für eine solche Schule zu finden, für eine solche Politik der Bestrafung von denen, deren größter Wunsch ist – nach wie vor unerfüllbar! – eine Zukunft in ihrem Russland zu haben. Die einzige Erklärung für diese wirklich staatsfeindliche Politik könnte etwa nur die Feststellung von Leo Tolstoi sein, dass wir diejenigen nicht lieben, gegen die wir ungerecht waren. Und vielleicht noch ein: dass die Macht und das Volk, die Politiker und das Volk – bei weitem nicht immer dasselbe sind…

Vor vierzig Jahren richtete die erste Delegation der Russlanddeutschen, die nach der Rehabilitierung ihres Volkes trachtete, die Fragen an die Führung des Landes:

Die Verfassung bestimmt die Rechte aller Bürger des Landes; werden die Russlanddeutschen als Bürger ihres Landes anerkannt?

Die Verfassung legt fest: Alle Bürger des Landes sind gleichberechtigt; gilt das auch für die Russlanddeutschen?

Die Verfassung legt fest: Alle Nationen haben das Recht auf Selbstbestimmung; haben auch die Russlanddeutschen das Recht auf Selbstbestimmung? Wenn nein, warum nicht? Und wenn ja, dann warum ist unsere Autonomie bisher nicht wiederhergestellt?

Diese Fragen bleiben heute noch aktuell. Und wie vor vierzig Jahren – ohne Antwort.

Was brauchen die Russlanddeutschen?

Eine für unser Land, für seine Interessen völlig absurde Situation, in der sich die Russlanddeutschen befinden, diktiert auch das, was zur Verbesserung der Situation getan werden muss: diese Absurdität zu beseitigen. Das wichtigste und das einzige, was das Problem der Russlanddeutschen lösen wird, ist ihre vollständige Rehabilitierung, welche die gleichen Rechte, Bedingungen und Möglichkeiten der Russlanddeutschen als Volk wie bei anderen Völkern Russlands voraussetzt, was ohne Wiederherstellung ihrer territorialen Autonomie unmöglich ist.

Das heißt, es ist die Erfüllung von entsprechenden Bestimmungen der Verfassung der Russischer Föderation, des Gesetzes «Über die Rehabilitierung repressierter Völker» und des russisch-deutschen Protokolls über die Zusammenarbeit bei der schrittweisen Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen erforderlich. Alles andere, was vorgeschlagen wurde und als Programme zur Unterstützung der Sprache, Kultur, zum Aufbau der sozialen und wirtschaftlichen Grundlage von neuem vorgeschlagen werden kann, ist – erfahrungsgemäß – nur eine indirekte Form der Äußerung der fehlenden Bereitschaft, den Russlanddeutschen die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie anderen Völkern des Landes zu gewähren; bloß die verschleierte Fortsetzung der Politik der Assimilation von Russlanddeutschen, ihrer Diskriminierung und Zwang zur Ausreise. Eine solche Politik kann den Interessen des Staates nicht entsprechen. Also haben wir dem eigenen Staat zu helfen, die Initiativen derjenigen endlich zu überwinden, die eine solche staatsfeindliche Politik initiieren.

Hugo Wormsbecher



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