Viktor Baumgertner: Tätigkeit der Russisch-Deutschen Regierungskommission und aktuelle Lage der Russlanddeutschen in Russland

Vortrag des Präsidenten des Internationalen Verbandes gesellschaftlicher Vereinigungen der Russlanddeutschen Dr. V. Baumgertner am Weltkultur- und Wirtschaftsforum der Russlanddeutschen (Bad Salzuflen, BRD, 08-09.06.2019)

Auf Beschluss der Regierung der RF vom 09. Juli 1992, Nr. 475 wurde das Protokoll über die Zusammenarbeit zwischen der Regierung der RF und der Regierung der BRD mit dem Ziel einer schrittweisen Wiederherstellung der Republik der Wolga-Deutschen in den Gebieten, in denen ihre Vorfahren an der Wolga traditionsgemäß gelebt haben, gebilligt; der Leiter der föderalen Behörde, die für die Angelegenheiten der staatlichen Nationalitätenpolitik zuständig ist, wurde beauftragt, das Protokoll zu unterzeichnen.

Das erwähnte Protokoll wurde von den bevollmächtigten Vertretern der Russischen Föderation und der Bundesrepublik Deutschland am 10. Juli 1992 unterzeichnet.

Dieses Protokoll wurde zum Zweck der Erfüllung des Gesetzes der RSFSR vom 26. April 1991 «Über Rehabilitation repressierter Völker» und des Erlasses des Präsidenten der RF «Über unaufschiebbare Maßnahmen zur Rehabilitation der Russlanddeutschen» vom 21. Februar 1992 unterzeichnet, wobei keine Interessen der dort wohnenden Bevölkerung beeinträchtigt werden sollten. Die deutsche Seite hat diese Absicht sehr begrüßt.

Mit der Umsetzung des unterzeichneten Protokolls sowie der Abstimmung der gemeinsamen Projekte und Maßnahmen zu dessen Umsetzung wurde die Russisch-Deutsche Regierungskommission beauftragt, an der von der Russischen Seite auch Vertreter der Russlanddeutschen teilnehmen sollten.

Das Protokoll sah des weiteren vor, dass die Kommission je nach Bedarf ihre Sitzungen durchführen soll, allerdings nicht seltener als zwei Mal im Jahr, wechselweise in Russland und in Deutschland, während die zur Umsetzung des Protokolls abgestimmten Projekte und die Beschlüsse der Kommission in den gemeinsamen Protokollen festgehalten werden, die für beide Seiten einen verbindlichen Charakter haben sollen. Die Zuweisung von entsprechenden Finanzmitteln sollte durch Bestätigung der Parlamente beider Seiten erfolgen.

Von der Bildung der Kommission sind fast siebenundzwanzig Jahre vergangen! Wie sieht es denn aus mit den Ergebnissen ihrer Tätigkeit? Haben Russlanddeutsche Herzenswärme und Fürsorge der Hohen Seiten zu spüren bekommen?

In diesem mehr als ein Vierteljahrhundert dauernden Zeitraum tagte die Kommission 24 Mal.

Es gab einige Unterbrechungen in ihren Sitzungen: Von 1998 bis 2000; von 2001 bis 2004; von 2005 bis 2007.  Die russischen Staatsbeamten führten diese Unterbrechungen auf die komplizierte wirtschaftliche Lage des Landes zurück.

Es fällt einem Russlanddeutschen, der wenigstens irgendwie Interesse am Problem der Rehabilitation seines Volkes hat, schwer, dieser Erklärung Glauben zu schenken. Er weiß ja, was Präsident der RF B. Jelzin im Januar 1992 anlässlich seines Aufenthaltes im Gebiet Saratow geäußert hat. Damals hat das Staatsoberhaupt klipp und klar gesagt, hier werde es nie eine Republik der Deutschen geben.

Und wie sollten denn Russlanddeutsche die im unterzeichneten Protokoll festgehaltenen Absichten der Hohen Seiten verstehen, die ein halbes Jahrhundert nach dieser Erklärung des Staatsoberhauptes verkündet wurden? Und was für weitere vorhersehbare Handlungen der föderalen Staatsbeamten sind in der entstandenen Situation zu erwarten?

Der größte Teil der Russlanddeutschen wusste gleich Bescheid. Und sobald ihnen die entsprechende Möglichkeit eingeräumt wurde, reisten sie nach Deutschland aus. Und russische Staatsbeamte haben das Kernstück der maßgebenden Zielstellung der Regierungsvereinbarung über die schrittweise Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen heuchlerisch und listig gegen die herkömmlichen Routinearbeiten an Projekten de facto ausgetauscht.

Unter diesen Bedingungen hatten deutsche Staatsbeamte keine Lust, ihren russischen Amtskollegen offen zu widersprechen und sie zu einer korrekten Umsetzung des Protokolls auffordern. Möglicherweise hatten sie gegen einen solchen Lauf der Dinge nichts einzuwenden, auch weil den deutschen Geschäftsleuten durch Anwendung des Prinzips der Meistbegünstigung (Freundschaft B. Jelzin und H. Kohl) der riesengroße russische Markt freigegeben wurde.

Unter diesen Bedingungen hat das auf dem gesamtnationalen Kongress 1991 gewählte bevollmächtigte Vertretungsorgan des russlanddeutschen Volkes die Situation richtig eingeschätzt und die entsprechende Erklärung darüber abgegeben, dass sich die russische Staatsführung geweigert hat, Russlanddeutsche zu rehabilitieren und Staatsbeamte beider Staaten das Volk belügen. Dies wurde zu jenem Punkt ohne Wiederkehr, an dem sich die ältere Generation der Russlanddeutschen, die Deportation am eigenen Leib erlebt haben, endgültig überzeugt hat, dass dieses Volk keine Aussichten auf Erhalt in Russland haben wird.

Eben in diesem Zeitraum (Mitte der 90er Jahre) wurde die größte Zahl der Russlanddeutschen registriert, die zum ständigen Wohnsitz in Deutschland ausgereist waren. Durch eine solche Entwicklung wurden russische Staatsbeamte ernsthaft frappiert. Als Ergebniss hat Russland hunderttausende arbeitsame und gesetzestreue Bürger verloren, wodurch dem Land wirtschaftliche Verluste verursacht wurden.

Aufgrund dieser Einsicht haben russische Staatsbeamte vorgeschlagen,  eine außerterritoriale Assoziation der Russlanddeutschen, anstelle der Wiederherstellung der Wolga-Republik der Russlanddeutschen, ins Leben zu rufen. Aber auch diese Variante wurde von der bevollmächtigten, auf dem gesamtnationalen Kongress gewählten Vertretung unseres Volkes entschieden abgelehnt.

Um den Strom der ausreisenden Russlanddeutschen irgendwie einzudämmen bzw. stark zu reduzieren, haben sich russische Staatsbeamte entschlossen, ein staatliches  Programm zur Förderung der deutschen Bevölkerung in Russland auszuarbeiten und anzunehmen. Und deutsche Staatsbeamte haben ihrerseits eine ganze Reihe administrativer Maßnahmen getroffen, durch die die Aufnahme der Russlanddeutschen zur Wohnsitznahme in Deutschland wesentlich erschwert werden konnte.

Aber, wie man so schön sagt, gewollt war das Beste, aber es kam wie immer. Staatliche Programme für Russlanddeutsche (es waren zwei Programme für die Zeit von 1997 bis 2006 und von 2008 bis 2012) verfehlten im Hinblick auf die Schaffung erforderlicher sozialwirtschaftlicher Bedingungen für den Erhalt und die Entwicklung des deutschen Volkes in Russland ihre Ziele aufgrund ihrer äußerst knapper Finanzierung. Seit 2013 leistet Russland keine staatliche programmatische gezielte Förderung der Russlanddeutschen mehr. Diese Zielstellung wurde vorher in den Rahmen des allgemeinen staatlichen Programms zur Bildung einer einheitlichen russischen Nation eingewiesen. Und dies bedeutet zweifellos eine aufgezwungene und unvermeidliche endgültige Assimilation.

Die deutsche Seite leistet seit Anfang der 90er Jahre und bis heute programmatische Finanzhilfe für Russlanddeutsche in Russland über sein Ministerium des Inneren in dem Umfang, der weit größer ist, als der, der jemals aus dem russischen Haushalt abgezweigt war.

Die Tatsache ist nicht zu bezweifeln, dass sich Russland praktisch geweigert hat, das russlanddeutsche Volk gemäß von Russland selbst erlassenen Gesetz zu rehabilitieren; es hat den Russlanddeutschen auch die gezielte staatliche Förderung verweigert. Dies wird durch den Erlass des Präsidenten Russlands vom 31. Januar  2016 anschaulich bestätigt. Mit diesem Rechtsakt hat das Staatsoberhaupt den Russlanddeutschen die Wiederherstellung ihrer Staatlichkeit öffentlich verweigert. Warum handelt dann aber die deutsche Seite nicht auf die gleiche Art und Weise? Warum wird die Regierungsvereinbarung von ihr nicht desavouiert? Warum stoppt sie auch nicht ihre gezielte Finanzhilfe für Russlanddeutsche in Russland? Für unsere Öffentlichkeit, die auf angemessener, rechtmäßiger Rehabilitation unseres Volkes besteht, trägt diese Fragestellung einen grundsätzlichen Charakter. Es geht nämlich darum, dass gemäß geltender Gesetzgebung gesellschaftliche Organisationen der Deutschen in Russland mit Finanzhilfen aus Deutschland von vornherein den Status ausländischer Agenten verliehen bekommen. Bei günstigen russisch-deutschen Beziehungen ist dies vollkommen unbedenklich. Was passiert aber, wenn es zur Spannung dieser Beziehungen und auch noch vor dem Hintergrund gegenseitiger zwischenstaatlicher Sanktionen kommt? Man kann mit Fug und Recht sagen, dass Russlanddeutsche zum wiederholten Mal als eine Scheidemünze verwendet, den administrativen Verfolgungen und der Diskriminierung aus Gründen der nationalen Herkunft ausgesetzt werden; die entsprechenden Konsequenzen werden nicht auf sich warten lassen.

Die Tatsache, dass die Russisch-Deutsche Regierungskommission für die Angelegenheiten der Russlanddeutschen in einem ihrer routinemäßigen Abschlusskommuniqué festgehalten hat, dass Organisationen der Russlanddeutschen, die von Deutschland aus finanziell gefördert werden, nicht als ausländische Agenten eingestuft werden, hat eine verschwindend geringe Bedeutung im Vergleich zum Gesetz der RF aus dem Jahr 2012 «Über ausländische Agenten».

Es ist bekannt, dass in schwierigen Zeiten in den Staaten immer nach Schuldigen gesucht wird; und sie werden auch zu Schuldigen bestellt. Man braucht nicht daran zu zweifeln, dass Russlanddeutsche, sobald dies erforderlich wird, ganz bestimmt als ausländische Agenten tituliert und der russischen Öffentlichkeit als „Fünfte Kolonne“ vorgestellt werden; sie werden aller Sünden beschuldigt und die staatliche Propaganda wird aus ihnen die Gestalt eines hinterlistigen Feindes formen. Die älteren Generationen der Russlanddeutschen und ihre Erben haben solchen Prüfungen in der Geschichte ihres Volkes mehrmals standhalten müssen.

Es ist heute an der Zeit, eine umfassendere öffentliche Einschätzung der Russisch-Deutschen Regierungskommission im Rahmen ihrer Verpflichtungen aus dem unterzeichneten Protokoll zu geben und erforderliche Schlussfolgerungen über die Wirksamkeit der Umsetzung der gemeinsamen Projekte und auch über die künftige Zweckmäßigkeit der deutschen Hilfen für das bestehende System der gesellschaftlichen Selbstorganisation der Russlanddeutschen zu machen, die von den Staatsbeamten beider Staaten, anstelle des bevollmächtigten Vertretungsorgans des Volkes, aufgezwungen und auf Beschluss der Regierungskommission formalisiert wurde.

Wie sehen denn die positiven Ergebnisse aus? Ursprünglich, als die Kommission ihre Arbeit aufgenommen hat und sie von deutscher Seite von H. Waffenschmidt als Co-Vorsitzenden vertreten wurde, hatten Russlanddeutsche eine gewisse Hoffnung, dass die Rehabilitation ihres Volkes Aussichten haben kann. Die Öffentlichkeit schöpfte Mut, Menschen in den Regionen waren aktiv geworden. An die deutschen nationalen Regionen wurden reale Hilfen abgezweigt, um Wohnungsbau zu forcieren und die kommunale Infrastruktur auszubauen, damit diese Rayons für die Wiedergeburt der Sprache, der Kultur und der Traditionen der Russlanddeutschen attraktiv werden. Aus Kasachstan und Kyrgystan übersiedelten unsere Stammesgenossen in die sibirischen deutschen nationalen Rayons in der Hoffnung auf eine behagliche Einrichtung ihres nationalen Lebens unter neuen Bedingungen.

In Russland begann man unter Leitung gesellschaftlicher Organisationen mit dem Aufbau der deutschen Kulturstätten. Sie wurden zu den maßgebenden Partnern der deutschen GTZ bei der Umsetzung des Programms zum Erlernen  der deutschen Sprache durch Russlanddeutsche im Rahmen der Breitenarbeit. In diesen Kulturstätten erlebte gesellschaftliche Arbeit ihre Höhepunkte; diverse ethnokulturelle Projekte, an deren Umsetzung Deutsche verschiedener Altersstufen und Generationen teilgenommen haben, wurden in Angriff genommen. In der Wolga-Region hat man im Interesse der Werbung der Russlanddeutschen für diese Regionen mit der Umsetzung des staatlichen Programms zum Aufbau der Farmbetriebe auf der Basis örtlicher Agrar-Industrie-Betriebe- und Komplexe begonnen. Dieses Programm sah auch den Aufbau der nationalen Siedlungen vor, in denen deutsche Bevölkerung traditionell ihren Wohnsitz vor ihrer Deportation hatte.

Von diesen Neuanfängen haben Russlanddeutsche jedoch nicht sonderlich profitiert. Deutsche nationale Rayons wurden nicht zu den tatsächlichen Mittelpunkten der Wiedergeburt des Volkes, wie dies den Staatsbeamten in ihren Vorstellungen vorschwebte. Einem längeren und aussichtslosen Wohnen in den zeitweiligen Container-Siedlungen haben die meisten deutschen Übersiedler aus Kasachstan und Kyrgystan die Ausreise nach Deutschland vorgezogen, so dass die nationalen Rayons de facto zu einer Art Umschlagstelle für die Umsiedlung nach Deutschland umfunktioniert wurden. Als Ergebnis einer solchen Situation erreichte die deutsche Bevölkerung in diesen Rayons zahlenmäßig nicht einmal 20%, während Anfang der 90er Jahre dieser Wert bei knapp 60% lag. Also, die Hoffnung russischer Staatsbeamten, solche Rayons könnten zu einer wirksamen Alternative zur Wiederherstellung der Staatlichkeit der Russlanddeutschen werden, schlug fehl. Dies konnte ja aus mehreren Gründen nicht geschehen. Eine solche Entwicklung hat die bevollmächtigte auf den gesamtnationalen Kongressen Anfang der 90er Jahre gewählte Vertretung unseres Volkes seinerzeit vorweggenommen. Erstens sind deutsche Rayons nicht konstituiert. Zweitens existiert in den deutschen Rayons, und überhaupt in Russland, nicht einmal eine elementare deutsche Bildungs- und Kultur-Infrastruktur, die innerhalb des Systems der allgemeinen Kultur und Bildung der RF staatlich gefördert worden wäre.

Und angesichts solcher Umstände wird es selbst unter günstigen Bedingungen nicht möglich sein, das russlanddeutsche Volk in Russland zu erhalten.

Allmählich erlosch der durch die Bildung der Regierungskommission ausgelöste Elan der Russlanddeutschen. Keine weiteren Perspektiven waren in Sicht. Nicht ein einziges staatliches zielgebundenes Programm zur Förderung der Russlanddeutschen erreichte ihre Zielwerte. Der Übersiedlerstrom nach Deutschland konnte zwar reduziert werden, aber er versiegte nicht.

Nach Angaben der All-Russischen Volkszählung verringerte sich die Bevölkerungszahl der Russlanddeutschen in Russland im Zeitraum von 2002 bis 2010 um 34 %; gegenwärtig beträgt sie weniger als 400 Tausend. Früher, also in der postsowjetischen Zeit, erfasste die Statistik statusmäßig als Volk nur diejenigen Nationalitäten, deren Gesamtzahl über 400 Tausend Personen betrug. Vielleicht liegt darin die Ursache dafür, warum wir nicht in der Lage sind, einleuchtende Gründe für einen so riesengroßen zahlenmäßigen Verlust an unseren Stammesgenossen zu finden? Vielleicht hat die staatliche Statistik auf eine einfache mathematische Art das Problem der Rehabilitation des russlanddeutschen Volkes gelöst? Wo kein Volk ist, da gibt es ja auch keine Notwendigkeit, es zu rehabilitieren.

Schuld an dieser Situation sind maßgebend russische Staatsbeamte, von denen die Umsetzung der Gesetze, der Verordnungen und staatlicher Programm sowie wirksame, objektive öffentliche Kontrolle über Vollständigkeit und Qualität der Verwirklichung sämtlicher Beschlüsse abhängt, die von den bevollmächtigten staatliche Organen, darunter auch von der Regierungskommission, gefasst wurden; sie war niemals darum bemüht, Russlanddeutsche über Ergebnisse ihrer Tätigkeit zu informieren; sie hat auch nie ihre Abschlusskommuniqués und Sitzungsprotokolle veröffentlicht.

Man könnte lange über die Umsetzung gemeinsamer russisch-deutscher Projekte und über ihre Effektivität, insbesondere im ethnokulturellen Bereich, berichten. Dies werde ich nicht tun und nur die Feststellung treffen, dass sich die Lage unseres nicht rehabilitierten Volkes in Russland nicht geändert hat.

Alle ober dargelegten Probleme und Fragestellungen fallen in den Kompetenz- und Zuständigkeitsbereich der Regierungskommission. Sie könnte sich um die angemessene Kontrolle über die Umsetzung aller gefassten Beschlüsse kümmern und zu diesem Zweck Aktivisten der gesellschaftlichen Bewegung hinzuziehen. Dies geschieht aber nicht. Warum?

Das Reglement der russischen Regierung sieht vor, dass jede neu einzusetzende Kommission entsprechend der für sie zu bestätigenden Bestimmung vorgesehen soll. Aber eine solche Bestimmung hat der russische Teil der Regierungskommission bis heute nicht, obwohl wir bereits 2004 das Projekt einer solche Bestimmung erstellt und mehrmals versucht haben, sie annehmen zu lassen. Also, es gibt keine Verwaltung der Tätigkeit im Interesse der Russlanddeutschen im Rahmen der Regierungskommission.

Unserer Einschätzung nach kann alles, was in Russland im Bereich deutscher Kultur und Bildung der sogenannten gesellschaftlichen Selbstorganisation der Russlanddeutschen auf Kosten deutscher Steuerzahler getan wird,  keine Bedeutung für den Erhalt unseres Volkes in Russland haben. Umgekehrt, diese deutschen Hilfen werden für die Spaltung der gesellschaftlichen nationalen Bewegung sehr aktiv eingesetzt. Dies kam insbesondere dann zum Vorschein, als deutsche Staatsbeamte der erwähnten Selbstorganisation erlaubt haben, bis zu 30 % deutscher Finanzmittel, die für die Projektarbeit im ethnokulturellen Bereich bereit gestellt werden, für ihren Organisationsbedarf, hauptsächlich für Gehälter und Honorare ihrer Aktivisten, auszugeben.

Und dieser Faktor hat seine Anziehungskraft auf Aktivisten-Konjunkturgewinnler ausgeübt, die mit Rücksicht auf Geld bereit sind, Interessen des Volkes zu verraten. Dies fiel auch den Leitern und den Mitgliedern anderer gesellschaftlichen ethnischen Organisationen in Russland auf, die uns darüber berichtet haben.

Wir haben in unseren Appellen an den Bevollmächtigten der Bundesregierung, Herrn Dr. Ch. Bergner, mehrmals darauf hingewiesen, dass solche Manipulationen, darunter auch An- bzw. Einweisungen für ehrenamtliche Mitarbeiter, die zu den Sitzungen der Regierungskommission eingeladen werden, zur Spaltung der Gemeinschaft unweigerlich führen werden und dass eine solche Situation auch auf das gesellschaftliche Milieu in Deutschland übergreifen wird.

Damit unser Volk in Russland erhalten bleibt und sich entwickelt, sind die dazu erforderlichen Bedingungen notwendig, die vom Staat geschaffen werden sollen. Von solchen Bedingungen für Russlanddeutsche in Russland kann heutzutage nicht die Rede sein und diese Bedingungen lassen sich auch perspektivisch nicht ausmachen.

Ausgehend vom derzeitigen Sachstand sowie bei der Einschätzung der langen Tätigkeit der Regierungskommission, die dem Hauptanliegen des Protokolls von 1992 nicht entspricht, besteht keine Notwendigkeit in ihrer weiteren Tätigkeit.

Gegenwärtig soll unsere gesellschaftliche nationale Bewegung im Blickfeld bleiben. Sie hat mehrere Gesichter und Profile, aber ihre überwältigende Mehrheit (mit Ausnahme unseres Internationalen Verbandes) erhebt in Anbetracht der finanziellen Förderung ihrer Projekttätigkeit de facto keine Forderungen an die Staatsführung nach Rehabilitation des russlanddeutschen Volkes mehr.

Bekanntermaßen handeln Staatsbeamte immer nach dem Prinzip «Teile und herrsche». Dabei fanden sich in allen Etappen der gesellschaftlichen Bewegung in unserem nationalen Milieu Aktivisten, von denen Interessen des Volkes zum Zeitpunkt seiner größten Aktivität verraten wurden. Dies geschah nach Einweisung und unter Druck der Staatsbeamten mit ihren Versprechungen, Finanzhilfen im Austausch gegen Loyalität zu leisten.

Zeitgleich haben Staatsbeamte mit den Händen der «Loyalen» das gesellschaftliche Umfeld von den missliebigen Organisationen gesäubert, die auf der rechtmäßigen Rehabilitation unseres Volkes bestanden und sie gefordert haben. Einer solchen Säuberungsaktion wurde die Gesellschaft „Wiedergeburt“ Anfang der 90er Jahre unterzogen. Auf die gleiche Tour wurde auch unsere Seite der gesellschaftlichen Bewegung auf dem Höhepunkt ihrer aktiven Tätigkeit in den Jahren 2009 – 2014 lahm gelegt.

Auf die Heuschreckenmanier wurde mit finanzieller Unterstützung der deutschen Seite 2009 die Föderale Nationale Kulturautonomie der Russlanddeutschen besetzt und an den in der gesellschaftlichen Bewegung wohl bekannten Handlanger, der den beiden Seiten genehm ist, übergeben. Unsere Rechtsstreitigkeiten anlässlich dieses verbrecherischen Tatbestandes waren erfolglos, nur weil wir nicht in der Lage waren, dem Justizministerium und seinen Verwaltungsressourcen Paroli zu bieten; wir konnten auch der bestehenden Rechtsprechung nichts entgegensetzen, bei der Richter in unserem Verfahren so lange ausgetauscht wurden,  bis ein Richter bestellt wurde, der die Entscheidung nicht zu unseren Gunsten gefällt hat.

Nach formellen Merkmalen wurden auf Beschlüsse des Obersten Gerichts der RF folgende Organisationen liquidiert:

Die All-Russische Assoziation gesellschaftlicher Vereinigungen der Russlanddeutschen «Gemeinschaft» im Jahr 2012;

Der Internationale Verband gesellschaftlicher Vereinigungen der Deutschen im Jahr 2014;

Der staatlich-gesellschaftliche Fonds «Russlanddeutsche» im Jahr 2017.

Der von unseren Organisationen (der Föderalen Nationalen Kulturautonomie und der All-Russischen Assoziation „Gemeinschaft“) 2003 gegründete Föderale Koordinationsrat der gesellschaftlichen Bewegung der Russlanddeutschen (ohne Bildung einer juristischen Person) machte den russischen und deutschen Staatsbeamten viele Sorgen. Dadurch wurden sie bewogen, missliebige und unbequeme Einrichtungen sorgfältig zu eliminieren und die sogenannte gesellschaftliche Selbstorganisation der Russlanddeutschen in Russland ins Leben zu rufen.

Als Endergebnis präsentierte sich das, was Staatsbeamte versucht haben, den Russlanddeutschen bereits Anfang der 90er Jahre aufzuzwingen. Damals hat man es als eine außerterritoriale Assoziation bezeichnet.

Gegenwärtig soll in Rechnung gestellt werden, dass unter jetzigen russischen Verhältnissen der gesellschaftliche Tätigkeitsbereich gesellschaftlicher Organisationen eine auffällige Schrumpfung erfahren hat. Die zivile Gesellschaft ist unbegründet überreguliert, während diverse gesellschaftliche Räte bei föderalen Organen von den Behörden, wie die Praxis gezeigt hat, nur als Statisten eingesetzt werden, die alles billigen, was ihnen von den Staatsbeamten vorgegeben wird.

Zum Abschluss meines Vortrages möchte ich Forumsteilnehmer bitten, korrekte Bezeichnung der Gemeinschaften unserer Stammesgenossen, deren Mitglieder sich dem repressierten Volk der Russlanddeutschen zuordnen, ihren Wohnsitz jedoch in anderen Ländern und Staaten haben, in den Fokus zu nehmen und zu besprechen. Beispiel: „Zwischenstaatlicher Volksrat des repressierten deutschen Volkes Osteuropas“ etc. Es kommt darauf an, dass wir in dieser Angelegenheit auf einen gemeinsamen Nenner kommen, um künftig unerwünschte Folgen vermeiden zu können, darunter auch in den zwischenstaatlichen russisch-deutschen Beziehungen.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Dr. V. Baumgertner
08.06.2019






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