Der Volksrat der Russlanddeutschen in Deutschland

Rede von Viktor Müller auf dem Kongress der Russlanddeutschen in Berlin am 29. April 2018

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

Sehr geehrte Gäste des Kongresses! Liebe Landsleute!

Mit mehr als 4 Millionen Gemeinden oder etwa 5% der deutschen Bevölkerung sind die Russlanddeutschen in den höchsten staatlichen Organen kaum vertreten und haben daher keine Möglichkeit, ihre Rechte durchzusetzen. Die Möglichkeiten von zwei Abgeordneten aus der Russlanddeutschen, die in der aktuellen Zusammensetzung des Bundestages sind, sind auch nicht ausreichend.

Der schwache Einfluss der Öffentlichkeit der Russlanddeutschen auf die Politiker Deutschlands ist darauf zu erklären, dass in ihrem Namen seit vielen Jahren eine nicht autarke Gesellschaft  „Der Landsmannschaft  der Deutschen aus Russland“ auftritt. Diese völlig abhängige Organisation, die von der Regierung auf Kosten der Haushaltsmittel gehalten wurde, hielt viele Russlanddeutschen jahrzehntelang von der Teilnahme an der Politik ab und forderte traditionell die Unterstützung der herrschenden Parteien. Mit dem Einverständnis der Landsmannschaft machten die herrschenden Parteien Kompromisse, was zu einer direkten Diskriminierung der Russlanddeutschen führte.

In der Geschichte der Russlanddeutschen entstanden viele bedeutende und weniger bedeutende Organisationen, die sich oft gegenseitig bekämpften. Wir haben die höchsten Foren von Vertretern unseres Volkes in der ehemaligen UdSSR, in den GUS-Staaten und in Deutschland durchgeführt. Aber alle von ihnen waren befristete Vertretungsorgane, die in der Zeit ihres Betriebs tätig waren. Alle gegenwärtigen repräsentativen, beratenden und organisatorischen Arbeiten, haben wir gewöhnlich auf die Schultern verschiedener öffentlicher Organisationen verlagert, die nach ihrem Status keine ständigen Vertretungsorgane waren, die an den Prinzipien des modernen Parlamentarismus gearbeitet haben.

Zum ersten Mal in unserer Geschichte sind wir bereit, unseren ständig funktionierenden Volksrat zu schaffen. Dies ist ein neuer Schritt in der Selbstorganisation unseres Volkes und seiner Elite. Es ist bezeichnend, dass wir diesen wichtigen historischen Schritt in Deutschland machen, nachdem wir in unsere historische Heimat zurückgekehrt sind. In dieser nicht einfachen Zeit für die Zukunft des deutschen Volkes fanden wir die Kraft für eine weitere Konsolidierung.

Das Organisationskomitee für den Kongress bereitete die Verordnung für „Des Volksrats der Russlanddeutschen in Deutschland“ vor und schlägt auch eine Liste der Kandidaten für die Mitgliedschaft im Volksrat vor.

Jetzt möchte ich ein paar Worte über die Struktur des Volksrats und seiner Ziele und Aufgaben zu erwähnen.

Der Volksrat der Russlanddeutschen in Deutschland ist ein repräsentatives und beratendes Organ der Russlanddeutschen und ihrer Nachkommen in Deutschland.

Der VOLKSRAT ist eine demokratische öffentliche Gemeinschafft, die auf der Grundlage des freien Willens der Russlanddeutschen und ihrer Nachkommen gegründet wird. Der VOLKSRAT unterliegt keiner Registrierungspflicht und handelt in Übereinstimmung mit den staatlichen und internationalen Gesetzen zur Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit.

Der VOLKSRAT besteht aus seinen Mitgliedern, die vom Kongress der Russlanddeutschen in Deutschland genehmigt werden.

Der Vorsitzende und seiner Stellvertreter des VOLKSRATS werden aus dem Kreis seiner Mitglieder gewählt und vom Kongress der Russlanddeutschen in Deutschland mit einfacher Mehrheit bestätigt.

Die ersten Vorsitzenden der aktiven öffentlichen Organisationen der Russlanddeutschen können im Falle eines Antrags auf Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder im VOLKSRAT und der Genehmigung ihrer Kandidaturen durch den Kongress der Russlanddeutschen in Deutschland oder handelnden VOLKSRAT in den VOLKSRAT aufgenommen werden.

Ziele und Aufgaben des VOLKSRATES

Die wichtigsten Ziele und Aufgaben des VOLKSRATES sind:

– politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Lobbyarbeit für die Interessen der Russlanddeutschen in Deutschland und den Schutz ihrer Rechte, einschließlich:

  • die Diskriminierung aller Kategorien der Russlanddeutschen aus den GUS-Staaten im Rentenbereich zu beseitigen;
  • die Abschaffung der künstlichen Teilung der Russlanddeutschen in verschiedene Kategorien und Paragrafen, die die rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten definieren;
  • die Aufhebung aller künstlich geschaffenen Hindernisse für die Zusammenführung von Familien der Russlanddeutschen anzustreben, einschließlich die absurde Forderung, einen Sprachtest zu bestehen;
  • regelmäßige Kontakte mit öffentlichen Organisationen der Russlanddeutschen in Russland und anderen postsowjetischen Republiken unterhalten, um ihre gemeinsamen ethnischen und soziokulturellen Interessen zu unterstützen;

– Vorbereitung und Annahme von entsprechenden Erklärungen, Entscheidungen, Forderungen, Petitionen und anderen Entscheidungen im Interesse der Russlanddeutschen;

– Mitwirkung bei der Ausarbeitung von Gesetzesentwürfen, Vorbereitung Durchführung und Koordinierung von Programmen und Projekten, die das Leben und die Probleme der Russlanddeutschen auf regionaler, föderaler und internationaler Ebene betreffen;

– Diskussion der Probleme der Russlanddeutschen auf gesamteuropäischer und internationaler Ebene im Falle, dass es keine Möglichkeit oder Weigerung gibt, sie auf staatlicher Ebene zu lösen, bis zur Einreichung von Forderungen bei den europäischen und internationalen Gerichten, sowie im Falle der Einführung neuer repressiver Maßnahmen und Gesetze gegen der Russlanddeutschen;

Verwaltungs- und Arbeitsorgane des VOLKSTRATES

Das Leitungsgremium des VOLKSRATES ist der Vorstand dessen Arbeit vom Vorsitzenden und stellvertretende Vorsitzende des VOLKSRATES koordiniert werden.

Der VORSTAND leitet die direkte Arbeit des VOLKSRATES und leitet Sitzungen.

Der VOLKSRAT wählt auf seiner ersten Plenarsitzung unter dem Vorsitz des Vorsitzenden des VOLKSRATES auf seinem Vorschlag die Leitungs- und Arbeitsorgane:

Der Vorstand

Der Vorstand des VOLKSRATES, besteht aus:

– Vorsitzende des VOLKSRATES;

– Zwei stellvertretende Vorsitzende des VOLKSRATES;

– Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse des VOLKSRATS.

Ausschüsse des VOLKSRATES

Der VOLKSRAT wählt die folgenden ständigen Ausschüsse:

– Ausschuss für Repatriierung;

– Ausschuss für soziale Angelegenheiten;

– Ausschuss für die Rehabilitation der Russlanddeutschen;

– Ausschuss für Recht und Internationale Angelegenheiten;

– Ausschuss für Familie, Kultur, Sport und Jugendlichen;

– Ausschuss für Arbeit mit  Unternehmern;

– Ausschuss für Informationspolitik und Medien;

– Ausschuss für den Vertreter der öffentlichen Organisationen der Russlanddeutschen in Deutschland;

– Ausschuss für Arbeit mit staatlichen Organen, politischen Parteien, religiösen und öffentlichen Organisationen.

Die Ausschüsse führen ihre Tätigkeit gemeinsam mit dem Vorstand aus, entsprechend den Regeln des VOLKSRATS, bereiten sie gemäß ihren Profilaktivitäten Beschlüsse vor.

Abschließend möchte ich sagen, dass die Arbeit im Volksrat ausschließlich ehrenamtlich und im Interesse der Mehrheit der Russlanddeutschen erfolgt. Ich rufe heute alle Mitglieder des Kongresses auf, eine historische Entscheidung über die Einrichtung des ständigen Vertretungsorgans des Volksrats der Russlanddeutschen in Deutschland und die Wahl seiner Mitglieder und des Vorsitzenden zu treffen.

Vilen Dank für die Aufmerksamkeit!






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