Brief an Herrn Dr. Bernd Fabritius: Deutsche Karte

Herrn Dr. Bernd Fabritius,

Beauftragter für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten,

BMI, Alt-Moabit 140,

10557 Berlin

Kopie an:

Landsmannschaft der Deutschen aus Russland e. V.
Raitelsbergstraße 49
70188 Stuttgart

16.01.2020

Betr.: Deutsche Karte

 

Sehr geehrter Herr Fabritius,

Sie haben mehrmals zum Ausdruck gebracht, daß Sie und die Bundesregierung daran interessiert seien, daß die deutschen Familien in Russland und in den Republiken der ehemalige UdSSR bleiben sollten, daß die Russlanddeutschen eine Friedensbrücke zwischen Deutschland und den Ländern der ehemaligen UdSSR sein sollten.

Aber in Anbetracht der wachsenden Zuspitzung der Beziehungen zwischen der EU und Russland erscheint es dringend notwendig, daß die auf den Gebieten der ehemalige UdSSR wohnenden Deutschen eine Garantie erhalten, um in Notfall die Möglichkeit zu haben, ohne Behinderung in ihre historische Heimat zurückzukehren.

Leider hat das Schicksal der Deutschen im Donbass uns gezeigt, daß in Krisensituation gerade die Deutschen als einzige Diaspora europäischer Herkunft sind, die in den Kriegsgebieten vergessen und ihrem Schicksal überlassen werden.

Der Nachkommengeneration, die nach dem 31.12.1992 geboren sind, wurde durch die neuen Regelungen auch noch das Recht genommen, als Aussiedler im Sinne des §4 in ihre historische Heimat einzureisen.

Diese Nachkommen der Russlanddeutschen haben auch noch viel weniger Möglichkeiten nach Deutschland zu kommen, um eine Arbeit und Bleiberecht zu bekommen als illegale Migranten aus den arabischen Ländern und Afrika.

Diese Situation kann geändert werden durch die Einführung der „Deutschen Karte“, die eine Hoffnung und eine Zukunft für die Deutschen darstellen würde, die heute noch in den Gebieten der ehemalige UdSSR leben. „Die Deutsche Karte“ kann als Garantie für die Rückkehr in die historische Heimat in schweren Situationen dienen.  (Das Projekt „Die Deutsche Karte“ in der Anlage 1)

Ein ähnliches Projekt ist schon längst in Polen für jene Polen eingeführt, die in den Gebieten der ehemalige UdSSR heute noch wohnen. Dieses Projekt funktioniert erfolgreich.

Wir hoffen, Herr Fabritius, auf Ihr Verständnis und Mithilfe bei der Klärung dieser Probleme.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrei Triller

Vorsitzender des Volksrates der Russlanddeutschen,

Mitglied der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland

Antwort vom 5. März 2020

 

 

Anlage Nr. 1

ProjektDeutsche Karte“

Präambel

Die Deutsche  Karte (DK) fördert Personen deutscher Abstammung, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben, die ihre Heimat infolge des Zweiten Weltkrieges verloren haben, wegen ihrer deutschen Nationalität unterdrückt wurden und jahrzehntelang darunter leiden mussten. Sie unterstützt ihr Streben nach der Erhaltung und Entwicklung der nationalen Kultur, Traditionen und Muttersprache. Sie fördert auch deren engere Verbindung mit ihrer historischen Heimat, nämlich mit der BRD.

Zu diesen Personen gehören:

  1. Deutsche und ihre Nachkommen, die in den Nachfolgestaaten der UdSSR leben, denen ihre bürgerlichen Ehrenrechte mit dem Beginn des Zweiten Weltkrieges aberkannt wurden und die in entfernte Gebiete der UdSSR deportiert und zur Zwangsarbeit ins Konzentrationslagersystem (Gulag) eingesperrt wurden und die nach dem Krieg weitere zehn Jahre in den Sondersiedlungen unter der Bewachung der Staatssicherheit wohnen mussten.
  2. Deutsche und ihre Nachkommen, die infolge des Zweiten Weltkrieges aus Osteuropa und Ostteilen des Deutschen Reiches vertrieben wurden und heute im Ausland und auch außerhalb der EU leben.

Die Einführung der DK wird mit Sicherheit ein großes Interesse bei den Deutschen im Ausland und bei ihren Verwandten in der BRD wecken und ihre Unterstützung bekommen. Dieses Projekt eröffnet neue Möglichkeiten für die Entwicklung der deutschen Kultur bei den Deutschen außerhalb der BRD und für ein aktives nationales Leben deren Gemeinden.

Für die nach dem 01.01.1993 geborenen Deutschen in den Nachfolgestaaten der UdSSR, denen es untersagt ist, einen Antrag auf den Aufnahmebescheid als Spätaussiedler in der Bundesrepublik Deutschland zu stellen, eröffnet dieses Projekt neue Lebensperspektiven und gibt zusätzliche Anreize zum Erlernen der deutschen Sprache und Kultur.

Angesichts der nicht zustande gekommenen Rehabilitierung der Volksgruppe der Russlanddeutschen, wird die Einführung der DK als ein Schritt seitens Deutschlands gesehen, ein Schritt, der das Schicksal ihrer Nachkommen erleichtert, das Schicksal, für das Deutschland seine Verantwortung anerkannt hat.

Für die Deutschen, die infolge des Zweiten Weltkrieges ihre Heimat verloren, und heute außerhalb der BRD und der EU leben, wird die DK neue Möglichkeiten für die Beziehungen mit ihrer historischen Heimat geben.

Für Deutschland eröffnet dieses Projekt neue Aussichten für kulturelle Verbindungen, für die Erweiterung des Tourismus, für den Jugendaustausch und für das Heranziehen der talentierten, gebildeten Jugend ins Land, die nach dem Wissen strebt und sich leicht in die deutsche Gesellschaft integrieren kann.

Grund für die Einführung der Deutsche Karte

Deutschland hat negative demografische Kennziffern bei der einheimischen Bevölkerung. Eine Großzahl von Fachleuten verlassen heute Deutschland und übersiedeln in die Länder, in denen sie für sich bessere Lebensperspektiven sehen als in ihrer Heimat. Der Staat kann diesen Verlust teilweise durch die ethnischen Deutschen ersetzen, die die DK besitzen.

Der Grund für die Einführung der DK ist:

– Unterstützung der deutschen Gemeinden und Vereinigungen im Ausland und Stimulierung unter deren Mitgliedern das Erlernen der nationalen Kultur, Traditionen und Sprache;

– Heranziehen von hochmotivierten und qualifizierten Facharbeitern nach Deutschland;

– Förderung und Ausbildung von talentierten jungen Menschen, die sich schnell in die deutsche Gesellschaft integrieren können;

– positive Anregungen für den Tourismus;

Was ist die Deutsche Karte (DK)?

Wer kann die DK erhalten?

Das Recht auf die DK haben Personen deutscher Abstammung und ihre Nachkommen, die im Zeitpunkt der Antragstellung Bürger einer der Nachfolgerepubliken der UdSSR sind, sowie Personen deutscher Abstammung und ihre Nachkommen, die aus den Ostteilen des Deutschen Reiches und den osteuropäischen Ländern vertrieben wurden, die außerhalb der EU leben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

– urkundliche Bestätigung der deutschen Abstammung (väterlicherseits bzw. mütterlicherseits);

– Nichtvorhandensein der deutschen Staatsangehörigkeit oder des ständigen Wohnsitzes in der BRD;

– Bestätigung der Zugehörigkeit zur deutschen Kultur durch die Beherrschung der Sprache (A1), durch die Kenntnisse über Geschichte, Bräuche und Traditionen des deutschen Volkes und der eigenen Vorfahren;

– Vorhandensein einer Deklaration über die Zugehörigkeit zum deutschen Volk, die von dem Bewerber für die DK in Anwesenheit des Vertreters der Botschaft oder des Konsulats der BRD unterschrieben ist;

– urkundliche Bestätigung der Teilnahme am Leben der örtlichen deutschen Gemeinde;

Wie erhält man die DK?

Der Bewerber stellt einen Antrag auf die DK bei der Botschaft oder einem Konsulat der BRD, den er bei einem positiven Bescheid ausgehändigt bekommt.

Dem ausgefüllten Antragsformular sind noch folgende Unterlagen beizufügen:

– ein Foto

– Originalunterlagen (u. a. auch von Eltern und Großeltern) und deren Abschriften, die die Zugehörigkeit zum deutschen Volk bestätigen, in denen die Nationalität angegeben ist, die Bescheinigung über die Rehabilitierung, aus der hervorgeht, dass die Vorfahren deportiert und zur Zwangsarbeit in die Arbeitslager mobilisiert wurden und unter der Sonderkommandantur lebten;

– Geburtsurkunde und deren Abschrift;

– Bildungs- bzw. Ausbildungszeugnisse und deren Abschriften;

– Auslandspass und Innenpass und deren Abschriften (Seiten mit Lichtbild und polizeilicher Anmeldung);

Bestätigung der Sprachkenntnisse

Der Bewerber für die DK hat beim Gespräch in der Botschaft oder im Konsulat der BRD die Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau A1 zu beweisen oder ein entsprechendes Zertifikat des Goethe-Instituts vorzulegen.

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, hat der Bewerber eine Deklaration über die  Zugehörigkeit dem deutschen Volke zu unterschreiben.

Rechte des Inhabers der DK

Dem Inhaber der DK sind folgende Rechte zugeteilt:

– ein gebührenfreies Multi-Visum zur Einreise nach Deutschland zu erhalten (es geht ausschließlich um ein nationales Visum);

– auf dem Gebiet der BRD ohne eine besondere Arbeitserlaubnis zu arbeiten; der Arbeitgeber ist von der Registrierung des Inhabers der DK befreit;

– selbständige Tätigkeit so auszuüben und ein eigenes Geschäft so zu registrieren, wie das die Bürger der BRD tun;

– von dem Bildungssystem der BRD Gebrauch zu machen und wie ein Bürger der Bundesrepublik entsprechende Unterstützung dafür zu bekommen;

– einen Vertrag für eine staatliche bzw. private Krankenversicherung zu schließen und bei akuten Situationen (unerwartete Erkrankung, Unfall etc.) während des Aufenthalts in der BRD eine  erforderliche  medizinische Versorgung zu erhalten;

Wie benutzt man die DK?

Um die Rechte der DK geltend zu machen, hat man sie zusammen mit dem Auslandspass vorzulegen bzw. vorzuzeigen.

DK für ein Kind

Die DK erhält ein Kind dann:

– wenn die Eltern des Kindes die DK besitzen;

– wenn ein Elternteil die DK besitzt und der zweite Elternteil bei der Anwesenheit eines Botschaftsvertreters dafür zustimmt, dass ihr Kind die DK erhält;

– wenn einem Elternteil gerichtlich die Elternrechte entzogen sind, braucht man seine Zustimmung für die Erteilung der DK dem Kind nicht. Dafür reicht eine beglaubigte Abschrift der Urkunde;

Ab 16 Jahren ist dann nur noch die eigene Zustimmung für das Erhalten der DK erforderlich.

Gültigkeit der DK

Die DK ist für den Zeitraum von 10 Jahren gültig. Für die Verlängerung der Gültigkeitsdauer der DK ist spätestens 90 Tage vor dem Ablauf deren Gültigkeit einen Antrag auf die Verlängerung zu stellen. Die DK verliert ihre Gültigkeit, wenn deren Inhaber den Aufnahmebescheid in der BRD erhält und bereits dort lebt.

Grund des Entzugs oder der Absage für das Erhalten der DK

Die DK ist nicht zu erhalten:

– wenn der Bewerber keine Beweise für die deutsche Abstammung vorlegt, keine Grundkenntnisse der deutschen Sprache besitzt, die Traditionen und Bräuche seiner Vorfahren nicht kennt;

– wenn er falsche Urkunden vorlegt oder falsche Angaben über seine Person macht;

– wenn er wichtige Tatsachen verheimlicht oder die Vertreter der Botschaft oder des Konsulats in die Irre führt;

– wenn er durch seine Taten den Interessen der BRD, deren öffentlichen Ordnung und Sicherheit Schaden zufügt;

Die Gültigkeit der DK ist abzuerkennen:

– wenn der Besitzer der DK Gefahr für die BRD mit sich bringt oder sich beleidigend gegenüber der BRD und deren Bevölkerung verhält;

– wenn er die Bürgerschaft der BRD oder die ständige Aufenthaltsgenehmigung in der

Bundesrepublik erhält;

– wenn er sich freiwillig von der DK lossagt;

Wenn der Antrag des Bewerbers auf die Erteilung der DK abgelehnt wird, hat er das Recht gegen die den Ablehnungsbescheid Berufung beim BVA einzulegen. Die Berufung ist spätestens 30 Tage nach der Zustellung des Ablehnungsbescheides einzulegen. Das gleiche Recht auf Berufung beim BVA hat auch der Besitzer der DK, dem seine gültige Karte aus irgendwelchem Grund aberkannt wurde. Diese Entscheidung kann ebenfalls im Laufe von 30 Tagen angefochten werden.






Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Zur Werkzeugleiste springen