Appell an die Bundeskanzlerin und an den Deutschen Bundestag zur Abschaffung diskriminierender Gesetze gegen die Russlanddeutschen

Im Zuge des deutsch-sowjetischen Krieges 1941-1945 erlitten die Russlanddeutschen wegen angeblicher Schuld und ihrer deutschen Abstammung sehr hohe Verluste. Trotz Beteuerungen seitens der Regierungen der UdSSR und Russlands bezüglich deren vollständigen Rehabilitierung, wurden die Rechte der Deutschen in Russland nicht wiederhergestellt. Unter den Bedingungen drohender Assimilierung waren sie gezwungen, sich nach Deutschland zu retten, gerieten aber in ihrer historischen Heimat größtenteils unter soziale und rechtliche Diskriminierung.

Diese diskriminierenden Gesetze wurden 1991-1996 aufgrund der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD verabschiedet, d. h. von der gleichen Koalition, die auch heute in Deutschland regiert.

Diese gesetzlichen Regelungen sind unbegründet und entsprechen nicht den Interessen des deutschen Staates, in dem die wegen ihrer Volkszugehörigkeit verfolgten Deutschen aus den postsowjetischen Republiken ihre ethnische Rettung suchten. Es stellte sich aber heraus, daß die meisten von ihnen nur daran schuld waren, daß sie zu spät gekommen waren und es nicht geschafft hatten, nach Deutschland zu kommen noch bevor hier die Quotenregelung und Gesetzte zur Eindämmung der Übersiedlung eingeführt wurden.

Besonders empörend ist die völlig unbegründete Herabsetzung des Rentenniveaus für einen Teil der Aussiedler und für die Spätaussiedler um 30-40% gegenüber jenen Heimkehrern, die seit den 60er Jahren bis 1991 in ihre historische Heimat eingewandert waren. Von diesen Rentenregelungen wurden also jene betroffen, die es nicht geschafft hatten, durch das versprochene „weit geöffnete Tor“ durchzukommen, das später in eine enge Pforte und seit 2005 in ein Schlupfloch verwandelt wurde. Das Problem bestand aber nicht darin, dass die Russlanddeutschen keinen Wunsch für die Übersiedlung in ihre historische Heimat hatten, sondern in der künstlich erzeugten Einschränkung deren Aufnahme in der BRD. Man versuchte sogar auf die Russlanddeutschen einzureden, sie sollten sich mit der Auswanderung nach Deutschland nicht beeilen. Dabei argumentierte man damit, dass in den postsowjetischen Republiken ein Prozess der Demokratisierung im Gange wäre und dass man dort die Besserung der Lebensbedingungen erwarte. Mehr noch: Der damalige Aussiedlerbeauftragte und der Staatssekretär Horst Waffenschmidt bat die Russlanddeutschen von den bereits erteilten Aufnahmebescheiden keinen Gebrauch zu machen, da sie niemals ihre Gültigkeit verlieren würden. Doch die mehr als einhunderttausend Russlanddeutschen, die den Beteuerungen von Horst Waffenschmidt geglaubt und ihre Auswanderung verschoben hatten, wurden später betrogen, da die Einführung des Sprachtests für sie zu einem Hindernis für die Auswanderung nach Deutschland wurde.

Dabei erstaunt die künstliche Einteilung der Russlanddeutschen in drei unterschiedliche Kategorien (Vertriebene, Aussiedler und Spätaussiedler) und deren zusätzliche Zuordnung zu verschiedenen Paragraphen (4, 7 und 8), die mit entsprechender Herabsetzung des sozialen Status und Minderung der Integrationsleistungen verbunden war. Die Deutschen aus den postsowjetischen Republiken wurden sozusagen zu Menschen dritter, vierter oder fünfter Sorte gemacht. Dabei ging die soziale Trennung oft durch Familien hindurch, wo einige Familienmitglieder als Deutsche, die übrigen aber rechtlich nur bedingt als solche anerkannt oder gar zu Ausländern erklärt wurden!

Im Namen der Erhaltung und Stärkung der sozialen Gerechtigkeit, sowie nationaler Solidarität des deutschen Volkes wenden wir, die Teilnehmer des Trauertages  der Russlanddeutschen, uns an die Kanzlerin Angela Merkel, sowie an alle Bundestagsabgeordnete mit der folgenden Bitte:

  1. Die ungerechten Rentenkürzungen für die Aussiedler aus postsowjetischen Republiken zu beseitigen.
  2. Den Sprachtest für die verfolgten Deutschen aus der UdSSR und deren Nachkommen, die heute in den postsowjetischen Republiken wohnhaft sind, abzuschaffen.
  3. Alle gesetzlichen Einschränkungen bei der Familienzusammenführung für die Deutschen aus den postsowjetischen Republiken, sowie die jährliche Aufnahmequote von derzeit fünf- bis siebentausend Aussiedler zu beseitigen. Angesichts der Aufnahme von wildfremden Migranten, die zum Selbstmord des deutschen Volkes führen würde, ist eine solche Quotenregelung absurd.
  4. Die Handhabung der finanziellen Unterstützung der Deutschen in Russland zu ändern, damit die deutschen Gelder dort gerecht und transparent von den demokratisch gewählten Vertretern eingesetzt würden, ohne dass 30% davon an die Vermittler ausgezahlt werden.
  5. Angesichts der oben erwähnten allgemeinen und spezifischen Probleme der über 4 Mio. großen russlanddeutschen Volksgruppe in Deutschland, die ohne die Bekundung ihres Willens nicht lösbar sind , das Recht der Aussiedler auf eine Selbstorganisation und ihren kürzlich gegründeten Volksrat als einen legitimen und notwendigen Schritt in diese Richtung anzuerkennen.

Teilnehmer des Trauertages und der Protestkundgebung der Russlanddeutschen
Berlin, 25.08.2018, vor dem Kanzleramt






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