Flüchtling soll 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben
In Berlin soll das Missbrauchsverfahren gegen einen angeblich strafunmündigen Flüchtling eingestellt worden sein, obwohl die Polizei Zweifel an dessen Altersangabe hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft lehnte ein Altersgutachten ab.
Еine verhinderte Altersfeststellung eines minderjährigen Flüchtlings sorgt für Ärger. Wie eine Recherche der „Bild am Sonntag“ ergab, soll ein angeblich 13-jähriger (und damit strafunmündiger) Afghane die 4-jährige Tochter seiner Berliner Pflegefamilie missbraucht haben.
Ein Strafverfahren wurde nicht eingeleitet, obwohl das Landeskriminalamt Zweifel an der Altersangabe äußerte und ein Altersgutachten gefordert hatte. Die zuständige Staatsanwaltschaft wies die Bitte des LKA ohne Begründung ab und stellte das Ermittlungsverfahren im Dezember ein.
Nach Angaben der „Bild am Sonntag“ soll sich der Fall am 25. Juli 2017 ereignet haben. Bei einer medizinischen Untersuchung in einem Berliner Krankenhaus sei der „dringende Verdacht auf (…) sexuellen Missbrauch“ festgestellt worden.
Nach Recherchen der Zeitung ist der Tatverdächtige mittlerweile nach Schweden geflohen und lebt dort unter einer neuen Identität.
Debatte um Altersfeststellung
Als 13-Jähriger wäre der Afghane in der Deutschland strafunmündig, die Altersgrenze liegt bei 14 Jahren. Die Diskussion über die Altersfeststellung bei jungen Flüchtlingen war durch den Fall eines jungen Afghanen in Gang gekommen, der im pfälzischen Kandel seine 15-jährige Exfreundin erstochen haben soll. Der Verdächtige ist wohl ebenfalls 15 Jahre alt, es gab aber Zweifel an seinem Alter.
Die meisten Jugendämter in Deutschland verzichten auf medizinische Altersschätzung bei jungen Migranten. Minderjährige Flüchtlinge erhalten eine aufwendige und teure Betreuung und genießen besonderen Schutz, etwa vor Abschiebung.
Sollten Sie Hilfe brauchen oder eine Beratung, können Sie sich anonym und kostenfrei an das Hilfetelefon Sexueller Missbrauch 0800-22 55 530 wenden, die bundesweite Hotline des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs. Weitere Informationen finden Sie auch unter www.hilfeportal-missbrauch.de.
Quelle: Flüchtling soll 4-jährige Tochter seiner Pflegefamilie missbraucht haben
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Die Staatsanwaltschaft vereitelt ein Strafverfahren? Kann man einen Staatsanwalt eigentlich rechtlich belangen?
§ 258 StGB Strafvereitelung
(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Zusätzlich zu dem Straftatsbestand der Strafvereitelung im Amt (§ 258a StGB) kommt noch die Unterlassung (§ 13 StGB) von Ermittlungen und Anklage in Frage,
Da allerdings die Staatsanwaltschaft sich selbst kontrolliert, wird in der Regel eine Beschwerde von normalen Bürgern nicht Ernst genommen.
Untertanen,die es sicch finaziell leisten können, haben die Möglichkeit in diesem Fall gegen eine Staatsanwaltschaft miz einer klageerzwingungsklage vorzugehen.
Aber dieser Weg ist nichs für den Normalbürger. Der bleibt rechtelos und muss froh sein, dass er nicht selbst verfolgt wird wegen Missachtung der Regeln des betreuten Denkens.
Wie pervers muss man sein um ein 4 jährigen Kind zu missbrauchen?…