Brief an Herrn Bundesminister Horst Seehofer
Sehr geehrter Herr Seehofer,
in Ihre Pressemitteilung vom 24.03.2021 „Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit durch den Nationalsozialismus. Entrechtete und ihre Nachkommen haben ein verbrieftes Recht auf Wiedereinbürgerung“ haben Sie u. a. folgendes mitgeteilt: ,,Die Bundesregierung hat den vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen.“
(Quelle: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/pressemitteilungen/DE/2021/03/wiedergutmachung.html)
Wir bitten Sie, uns darüber aufzuklären, ob die neuen Änderungen in den ,,geschlechter-diskriminierenden Abstammungsregelungen“ für die Deutschen aus der ehemalige UdSSR (Deutsche aus der Ukraine) gelten, die bis zum 8. Mai 1945 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielten und dann von den westlichen Verbündeten an Stalin ausgeliefert, in der Sowjetunion in den Gulag-Lagern eingesperrt wurden und sich bereits seit 76 Jahren immer noch in ihren ehemaligen Verbannungsorten befinden?
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andrej Triller
Vorsitzender des Volksrates der Russlanddeutschen,
Mitglied der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland
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