Widersprüche im Grundgesetz – schwere Folgen
Die Gesetze sind ein Leitfaden für die Gerichte. Ein Gesetzessystem muß logisch sein. Wenn die Gesetze einer dem anderen widersprechen, dann könnte man meinen, dass die Gesetzgeber selber nicht wissen, was sie wollen. Leider, ist das nicht so. Widersprüche in ein System von Gesetzen werden nicht selten mit Absicht eingebaut.
Das Grundgesetz (GG) gaben uns die Amerikaner. Vielleicht deswegen ist es voller Widersprüche. Die Amerikaner waren bestrebt vorzutäuschen, dass die Gesetze demokratisch sind. Aber sie hatten nicht die Absicht eine wirkliche Demokratie in Deutschland zu schaffen.
Der vielleicht widersprüchlichste Art. 38-1 des GG
Sein Wortlaut:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“.
Klingt doch nicht schlecht, oder?..
Bleiben wir aber sachlich. Es geht hier um unsere Gesetzgeber, um unsere angebliche Vertreter, um die „Volksvertreter“.
Es scheint hier alles deutlich und klar gesagt zu sein – solange man nicht überlegt. Wenn man aber genauer hinschaut, dann sieht man, das hier keine Lösungen, sondern nur Wünsche ausgesprochen sind. Wünsche von naiven Menschen.
Waren die Amerikaner naiv? Nein, das waren sie nicht. Alle ihre „Fehler“ haben ein System. Die „Fehler“ sind so ausgeklügelt, dass in der BRD zwangsläufig eine Diktatur entstehen mußte. Nicht einfach eine Diktatur, eine spezielle. Eine Diktatur der Hintermänner (oder Deep State, wie das jetzt Amerikaner, Anhänger von Trump nennen).
Gesetze müssen Lösungen in bestimmten Grenzen darstellen, Rahmenbedingungen – keine Wünsche. Ein Institut der Volksvertreter muß bestimmten Bedingungen entsprechen, damit ein Vertreter auch wirklich ein Diener des Volkes sein wird und sein kann.
Muss ein Vertreter Rechte und Pflichte haben?
Wenn er keine Rechte hat, kann er nichts machen. Wenn er keine Pflichten (vor dem Volk) hat, brauchen wir ihn nicht, und wir können ihn auch nicht zur Verantwortung ziehen.
Wie bekommt ein Vertreter seine Rechte und Pflichten?
Nur durch einen schriftlichen Vertrag. Eine mündliche Abmachung kann dazu führen, dass die Verletzungen des Vertrags nicht gesühnt werden können. Die Wahlen des „Volksvertreters“ legitimieren angeblich seine Existenz, aber das ist nur eine scheinbare Legitimation, die auf Betrug gründet. Er hat keinen schriftlichen Vertrag, seine mündlichen Versprechungen an die Wähler werden nicht fixiert und er trägt dafür keine Verantwortung. Sie verbieten ihm nicht im Bundestag für Vorschläge zu stimmen, die seinen Wahlversprechungen widersprechen. Ist er ein Vertreter? Mitnichten. Ein Vertreter darf nur das, was in seinem Vertrag steht. Nicht mehr und nicht weniger.
Wer keinen Vertrag mit seinem Auftraggeber hat und sich als Vertreter ausgibt, ist laut Gesetz ein Hochstapler. Wenn im GG kein schriftlicher Vertrag des Volksvertreters mit seinem Wahlkreis vorgesehen ist, muß man vermuten, daß man ihm die Möglichkeit geben wollte ein Hochstapler zu werden.
Wenn im GG nicht angegeben ist, wie das Volk seine Macht ständig ausüben muß und kann, wurde die Volksherrschaft auch nicht gewünscht und deshalb auch nicht vorgesehen.
Lesen wir jetzt noch einmal den ersten Satz des Art. 38-1 durch:
„Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt“.
Sie werden nur gewählt. Die Wahlen können einen Auftrag nicht ersetzen, und schon gar nicht einen schriftlichen. Die Wahlen bestimmen weder ihre Rechte, noch Pflichten. Was dürfen sie den machen? Was müssen sie machen? Vor wem sind sie verantwortlich?
Keine Antwort.
Lesen wir nun den zweiten Satz noch mal durch:
„Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen“
Wer kann ein Vertreter des ganzen Volkes sein?
Nur der, wer von dem ganzen Volk einen Auftrag bekommen hat. Einen schriftlichen Auftrag, in dem seine Aufgaben (seine Pflichten) beschrieben sind, und seine Verantwortung beim nicht erfüllen seiner Aufgaben. Aber die Abgeordneten des Bundestages haben weder einen schriftlichen Auftrag vom ganzen Volk, noch von ihrem Wahlkreis!
Wer ist der, der an seinen Auftrag nicht gebunden ist?
Alles mögliche, nur kein Vertreter. Ein Vertreter muß an seinem Auftrag gebunden sein. Nur ein (schriftlicher) Auftrag macht ihn zum Vertreter. Nur ein schriftlicher Auftrag gibt ihm seine Rechte und seine Pflichten.
Wer ist der, der nur seinem Gewissen unterworfen ist?
Ein Mensch, der keine Aufgabe zu erfüllen hat und vor niemanden eine Verantwortung trägt. Vielleicht ist er ein König? Oder ein Geisteskranke? Auf jeden Fall kann er kein Vertreter sein. Ein Vertreter muss seinem Auftrag unterworfen sein, nicht seinem Gewissen. Ein Auftrag kann man überprüfen. Ein Gewissen nicht.
Wie können wir etwas über sein Gewissen feststellen? Hat er überhaupt ein Gewissen?
Wer sind denn die Abgeordneten des Bundestages laut Art. 38-1? Sie haben weder eine Aufgabe noch eine Verantwortung! Nennen sich aber Volksvertreter! Wer sind sie? Passt hier eine andere Antwort außer der, dass sie alle bewusst oder unbewusst Hochstapler, Gauner sind?
Klar waren die Amerikaner, die uns das Grundgesetz gaben, keine Dummköpfe. Diese Widersprüche in diesen zwei Sätzen haben sie mit Absicht eingebaut. Sie haben uns keine Volksvertreter, sondern Mittäter des von ihnen geplanten Volksverrats gegeben. Damit wir keine wirkliche Demokratie bekommen würden, nur eine Scheindemokratie, in der jeder Willkür eine freie Laufbahn gegeben ist. Anders gesagt – eine Diktatur.
Man muss noch sagen, dass es den Art. 38-3 gibt, in dem steht:
„Das Nähere bestimmt ein Bundesgesetz“.
Man könnte meinen, dass dort vielleicht alles in Lot gebracht wird. Aber ein Bundesgesetz darf dem Grundgesetz nicht widersprechen. Also bleiben die MdB ohne Volksaufträgen und ohne Verantwortung vor dem Volk. Das gibt ihnen die Möglichkeit die Meinung des Volkes zu ignorieren und sogar gegen ihre eigenen Wahlversprechungen zu handeln. Mit einem Wort, die Widersprüche im GG geben ihnen die Möglichkeit zu Gauner und Verrätern des Volkes zu werden, ohne zu befürchten, dass sie dafür bestraft werden. Diese Möglichkeit wird für viele von ihnen mit Hilfe der politischen Strippenzieher zur Wirklichkeit gemacht. Viele Deputate (das Wort Deputat kommt übrigens vom Wort „Auftrag“) finden eine zusätzliche „Belohnung“ bei den Konzernen, dessen Willen sie dann auch in Gesetzen ausdrücken. In den Medien wird solches nicht mal verheimlicht.
Mit einem Wort: sie werden Gauner. Keine legitime Vertreter.
Die Macht in der BRD kommt nicht vom Volke aus
Wer sind unsere so genannten Volksvertreter?
Eine Antwort haben wir schon – sie sind Mittäter des von Hintermännern geplanter Täuschung des Volkes. Aber wir haben sie gewählt, damit sie unsere Gesetze machen! Sie haben diese Position durch einen Betrug erreicht. Die Aufgabe, die sie angeblich bekamen, war keine richtige Aufgabe, weil sie nicht konkret bestimmt war und nicht schriftlich festgehalten wurde. Das war keine richtige Aufgabe, weil für sie keine Verantwortung vorgesehen ist. Was war es denn? Vielleicht eine organisierte Abtretung der Rechte des Volkes an die sogenannte Volksvertreter, zu der das Volk durch Betrug gezwungen wurde?
Aber auch eine Abtretung der Rechte muß eine schriftliche Form haben. Schriftlich wurde nichts festgehalten. Wenn der Wähler sein Kreuzchen macht, ist das keine Abtretung der Rechte. Die Abtretung der Rechte muss schriftlich, deutlich und unmissverständlich geäußert werden.
Dies ist auch unmöglich, weil man die Abtretung der Rechte des Volkes nicht begründen kann. Das Volk ist weder körperlich, noch geisteskrank.
Außerdem wird die Abtretung der Rechte nur einmal und für immer gemacht. Der Wähler meint aber nicht, dass er seine Rechte für immer verloren hat. Das mein auch der angebliche Volksvertreter nicht. Er weist, dass er sich das nächste Mal wieder der Wahl stellen muß.
Wenn aber dies trotzdem schriftlich und unmissverständlich gemacht wäre – die Abtretung der Rechte macht keinen zum Vertreter. Ein Vertreter ist jemand, der etwas gegen Bezahlung macht. Also eine Art Diener. Wenn jemand die abgetretene Rechte übernimmt, wird er nicht ein Diener, sondern ein Souverän, also ein kleiner König. Ein Volksvertreter muß aber ein Diener des Volkes sein. Also auch in diesem Fall wäre es ein Betrug.
Man kann die Sache betrachten wie man will – sie bleibt ein Betrug.
Dem Volk wurde eingetrichtert, daß die Wahlen einem Auftrag gleich sind. Sind sie aber nicht. Im Falle eines Auftrags verliert der Auftraggeber (in diesem Fall – das Volk) seine Rechte nicht, weil er die Erfüllung des Auftrags jeder Zeit kontrollieren darf. Seine Rechte bleiben bestehen. Er kann aber den Vertreter nicht nur feuern, wenn es sein muß, sondern auch vor Gericht stellen. Der Auftraggeber kann seine Rechte nicht verlieren, aber der Vertreter kann – im Falle, wenn er wegen der Verletzung des Vertrags (des Auftrags) gefeuert wird.
Die Hintermänner, die Gauner haben alles auf den Kopf gestellt. Dem Volke wird suggeriert, daß es nach den Wahlen nichts mehr machen kann bis zur nächsten Wahl. Es hat angeblich seine Rechte verloren (oder abgetreten).
Die Wahlen sind und bleiben ein Betrug, aber nichtsdestoweniger haben wir die „Vertreter“ gewählt, auserwählt.
Wer sind auserwählte Menschen, die keinen Vertrag haben? Sind sie nicht eine Art Aristokratie? Eine Art adelige, aber ohne Weitergabe ihrer Rechte an ihre Kinder?
Die Adeligen wurden irgendwann vom König auserwählt wegen besonderen Verdiensten. Ihre Kinder haben ihre Rechte vererbt und waren stolz auf ihre Vorfahren. Sie haben nie gedacht, dass sie ihre Rechte auf eine unehrliche Weise bekommen haben.
Was ist aber mit den heutigen Auserwählten, mit den „Volksvertretern“? Denken sie das Gleiche, sind sie stolz auf sich?
Klar, verstehen einige von ihnen nicht, dass man sie zu Mittätern eines Betrugs gemacht hat, und sind stolz darauf, dass sie jetzt „Vertreter des Volkes“ sind. Doch die meisten verstehen, dass sie ihre „Rechte“ mit Hilfe eines Betrugs bekommen haben, mit Hilfe einer eingeplanter Gaunerei.
Sie wissen, daß sie die Rechenschaft nicht dem Volke schuldig sind, sondern irgendwelchen Hintermännern, die diesen Betrug organisiert haben und ihn unterhalten. Die „Volksvertreter“ sind nur Marionetten in ihren Händen. Manche Menschen verstehen die Wahl als eine Legitimation der „Volksvertreter“. Sie begreifen nicht, dass die Wahlen als Mittel der Täuschung des Volkes ausgedacht wurden, dass auf diese Weise seiner gesetzgebenden Rechte beraubt wurde.
Das Volk ist Auftraggeber von Dienstleistungen, die die Vertreter ausführen müssen. Ein Auftraggeber kann seine Rechte nicht verlieren, darf aber jeder Zeit die Ausführung des Auftrags kontrollieren.
Dieser Rechte wurde das Volk beraubt – durch Betrug.
Wenn die Volksvertreter keine konkreten schriftlichen Aufgaben und keine Verantwortung vor ihrem Wahlkreis haben werden, der sie jeder Zeit absetzen darf, können sie auch nie Diener des Volkes sein. Und wenn sie das nicht sind, werden sie zum Spielzeug der Hintermänner, zu Verrätern des Volkes.
Herren über sich darf das Volk nicht dulden, wenn es ein richtiger Souverän sein will. Deshalb müssen die Vertreter einen schriftlichen Auftrag haben, nicht aber einfach gewählt sein.
Nirgendwo, in keinem Artikel des Grundgesetzes wird gesagt, daß etwas aufgrund der Aufträge des Volkes geschieht. Nie wird im Bundestag behauptet, daß sie Aufträge des Volkes diskutieren oder bestrebt sind sie zum Gesetz zu machen.
Die Macht in der BRD kommt nicht vom Volke aus, sie basiert nicht auf Aufträgen des Volkes. Durch Widersprüche und Zweideutigkeiten im GG gibt es eine Möglichkeit die „Volksvertreter“ in jeder Phase ihrer Tätigkeit zu manipulieren, und zwar schon während des Wahlprozesses. Die Kandidaten, welche von den Hintermännern nicht unterstützt werden, die werden in der Regel nicht mal gewählt. Die aber, die eine Hilfe bekommen, meinen, dass sie ihren „Wohltätern“ dafür dankbar sein müssen.
Infolge solcher Einflüsse wird der Wille der Hintermänner durchgesetzt, von ihnen kommt die Macht. Sie ist ein Produkt der Tätigkeit eines durchdachten Planes der Gauner.
Was darf die Regierung?
Schauen wir uns jetzt den Art. 65 an.
Satz 1. „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung“.
Dieser Satz wurde einfach aus der Luft gegriffen. Und er ist nicht beendet. Er ist mit nichts begründet. Höchstens mit der Tradition. Die Kanzlers haben schon immer die Richtlinien der Politik bestimmt. Aber die Verantwortung trugen sie vor den Königen. Vor wem tragen sie sie jetzt?
Wenn die Macht vom Volke ausgehen würde, müsste hier zusätzlich stehen: Aufgrund der Aufträge des Volkes. Und hier müsste stehen, wie er seine Verantwortung ablegt. Aber da steht überhaupt nichts. Seine Tätigkeit ist mit nichts begrenzt. Der Kanzler kann machen, was er will. Er ist keinem etwas schuldig. Er trägt keine Verantwortung für nichts und vor keinem.
Er darf Willkür betreiben! Und das haben alle Kanzler in der BRD gemacht, jeder auf seine Weise.
Auf betrügerische Weise, dank den Widersprüchen im Grundgesetz, dank den nicht beendeten Sätzen haben sie diktatorische Rechte. Vor dem Volke müssen sie sich nicht verantworten. Eine Bestrafung für die Verletzung der Gesetze seitens des Kanzlers ist nicht vorgesehen.
Satz 2. „Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung“.
Auch hier wird über die Aufträge des Volkes kein Wort verloren. Was machen die Minister? Sie machen was sie wollen, sie betreiben Willkür, aber „innerhalb der Richtlinien des Kanzlers“. Sie denken sich Fantasie-Aufgaben aus und sind bestrebt das Volk umzuerziehen. Kann man sich vorstellen, dass das Volk ihnen den Auftrag gegeben hat das Volk umzuerziehen? Dem Volk müssen sie keine Beachtung schenken.
Kein Wunder, dass die heutige Kanzlerin noch vor ihrer Wahl behauptet hat, daß die Meinung des Volkes für ihre Ziele „nicht hilfreich“ ist.
In Deutschland gibt es schon mehrere Jahre hohe Arbeitslosigkeit. Der Logik nach müsste man alles erdenkliche machen, um die Arbeitslosigkeit zu mindern. Es wird aber das Umgekehrte gemacht.
Die heutige Kanzlerin ist eine Kanzlerin nicht für das Volk, sondern für die Asylsuchende aus allen Herrenländern geworden. Sie gewährt das Asylrecht fast jedem, der es haben will. Hauptsache, er ist kein Deutschstämmiger. Dann darf er nach Deutschland kommen.
Wer zahlt für das alles? Vielleicht, die Kanzlerin selbst? Nein, das zahlt das Volk, dessen Meinung für sie „nicht hilfreich“ ist.
Alles, was die Regierung macht, basiert nicht auf Aufträgen des Volkes, kommt nicht vom Volke aus und ist deshalb nicht legitim.
Es wird nicht nur jeder hereingelassen. Sie werden angelockt in ihren Heimatländern mit Versprechungen für Unterkunft und Verpflegung. Soll das eine Sorge um das deutsche Volk sein?
Nein, aber das hat bestimmt ein Ziel. Und weil es nicht für das deutsche Volk vom Nutzen sein kann, kann es nur gegen das deutsche Volk gerichtet sein.
Noch in der Schule haben wir alle über Religionskriege gelernt. Wir wissen, dass zwei Religionen in einem Land sehr schwer miteinander auskommen. Sogar die Reformation von Martin Luther, bei der es um Auseinandersetzungen nur innerhalb der christlichen Religion ging, führte schließlich zum 30-järigen Krieg. Was kann man erwarten, wenn sehr verschiedene Religionen in einen unausweichlichen Kontakt kommen?
Die Türken haben noch vor mehr als 20 Jahren auf ihren Demonstrationen in deutschen Städten hals laut prophezeit „Deutschland wird Türkei“. Keiner wurde dafür bestraft. Was bedeutet das? Ist das nicht ein Verzicht auf Hoheitsrechte? Ein Verrat des Volkes?
Von diesem Ziel haben sich die Türken bis jetzt nicht abgesagt. Sie warten nicht nur auf ihre Stunde, sie vorbereiten sie tagtäglich vor.
Was macht die Regierung dagegen? Sie freut sich der „Vielfalt“ und bringt neue Millionen Muslime ins Land. Ist das nicht eine schleichende Machtübergabe? Solches nenn man Hochverrat und muss mit höchsten Strafen geahndet werden.
Wenn das keine endlose Kette von Verbrechen seitens der Regierung darstellt, was ist es denn?
Vor etwa 30 Jahren, als es nur 40 Tausend Immigranten aus der DDR gab, sprach man über einen Versuch der Destabilisierung der BRD. Jetzt, als es jährlich Millionen Asylsuchenden gibt, sind sie eine Bereicherung. Und die selben Politiker, die damals angeblich besorgt waren, machen jetzt alles, um Deutschland noch mehr zu destabilisieren.
Und was machen die Medien, die angeblichen Berichterstatter? Sie sind die Vorarbeiter der Politik. Die Medien können jede Lüge begründen. Sie müssen sie nur tausendmal wiederholen. Die sogenannten Politiker reden den Medien alles nach. Es gibt plötzlich ein Grundrecht auf Asyl. Von wo ist dieses „Recht“ gekommen? Es wurde von den Medien einfach aus der Luft gegriffen. Von den Medien, die seit 1945 die einzigen wirklichen Gesetzgeber sind.
Die Lüge über die sogenannte Demokratie kann man nicht mehr lange verbergen. Irgendwann wird es zu einer Explosion kommen.
Man könnte aber ganz leicht von oben die Wogen versuchen zu glätten. Man müsste nur den „Volksvertretern“ dringend empfehlen sich an ihre Wahlkreise zu wenden und sich schriftliche Aufträge des Volkes zu besorgen.
Aber Empfehlungen werden nur auf die gewissenhaftesten von ihnen wirken. Damit diesem Rat jeder von ihnen folgen wird, müssen entsprechende Änderungen am Grundgesetz vorgenommen werden, damit es widerspruchsfrei wird.
Daß dies die angeblichen Volksvertreter nicht machen möchten, ist klar. Wenn sie das machen würden, würden sie sich mit einem Schlag aus „möchte gerne Könige“ in Volksdiener verwandeln, in wirkliche Volksvertreter.
Aber von diesem Vorschlag kann sich nur der von ihnen absagen, wer offen zu bekennen bereit ist, daß er keine wirkliche Demokratie haben will und das er ein Hochstapler ist und bleiben möchte.
Die Macht verlieren in diesem Fall nicht nur sie, sondern teilweise auch die Parteien. Sie werden dann nur ihre politische Einstellung propagieren können, ohne eine totale Macht auszuüben.
Johann Kern, jo_k@gmx.net
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